Förderung Wärmepumpe 2025 – Bis zu 70 % Zuschuss sichern
Förderung Wärmepumpe: Bis zu 70 % Zuschuss – Programme, Bonus, Antragstipps
Die staatliche Förderung Wärmepumpe macht den Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnik so attraktiv wie nie. Private Hausbesitzer, Bauherren und Sanierer in Deutschland können derzeit Zuschüsse von bis zu 70 % der Investitionskosten (maximal 21.000 € pro Wohneinheit) für den Einbau einer Wärmepumpe erhalten. In diesem Beitrag erhalten Sie einen umfassenden Überblick über alle aktuellen Förderprogramme für Wärmepumpen – von den Bundeszuschüssen über Bonusförderungen wie Klima- und Einkommensbonus bis hin zu technischen Anforderungen und Voraussetzungen. Außerdem führen wir Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung, geben praktische Tipps für eine erfolgreiche Beantragung und zeigen anhand von Beispielrechnungen, welche Förderbeträge je nach Gebäudetyp und Technik möglich sind. So erfahren Sie aus erster Hand, wie Sie die Fördermittel optimal nutzen und häufige Fehler vermeiden können.
Aktuelle Förderprogramme für Wärmepumpen (Überblick)
Der Bund bietet im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) großzügige Zuschüsse für die Installation von Wärmepumpen an. Seit 2024 wurden die Programme neu strukturiert: Wärmepumpen-Förderung wird jetzt hauptsächlich über die KfW abgewickelt (Programm 458 – Zuschuss für klimafreundliche Heizungen), während das BAFA weiterhin bestimmte Einzelmaßnahmen wie Heizungsoptimierung fördert. Hier ein Überblick der wichtigsten Programme:
- KfW-Zuschuss für Wärmepumpen (BEG EM Heizungstausch): Für den Kauf und Einbau einer neuen Wärmepumpe in bestehenden Wohngebäuden. Bis zu 70 % Zuschuss der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf 21.000 € pro Wohneinheit. Enthält eine Grundförderung von 30 % und zusätzliche Bonusförderungen. Anträge werden seit 2024 direkt bei der KfW gestellt (nicht mehr beim BAFA für Einzelheizungen). Dieses Programm richtet sich an private Eigentümer von Häusern und Wohnungen, sowie Wohnungseigentümergemeinschaften, für Bestandsgebäude (Gebäude älter als 5 Jahre).
- BAFA-Förderung Heizungsoptimierung: Für Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz bestehender Heizungsanlagen ohne kompletten Kesseltausch. Dazu zählen z. B. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Einbau effizienter Regelungen, Pufferspeicher oder andere Optimierungsmaßnahmen. Die Förderung beträgt 15 % der Kosten (bis zu 20 % mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, iSFP-Bonus). Maximal werden 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr an förderfähigen Ausgaben berücksichtigt. Diese Zuschüsse können weiterhin beim BAFA direkt beantragt werden.
- KfW-Förderkredite (ergänzend): Zusätzlich zum Zuschuss kann ein zinsgünstiger Kredit in Anspruch genommen werden, um die Restkosten zu finanzieren. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 € erhalten diesen Kredit zu besonders günstigen Konditionen (derzeit mit einem Zinsabschlag von bis zu 2,5 Prozentpunkten). Der sogenannte Ergänzungskredit kann bis zu 120.000 € betragen und wird über Hausbanken vergeben. Er bietet eine Finanzierungshilfe, hat aber keinen direkten Tilgungszuschuss – der eigentliche Zuschuss kommt aus dem oben genannten Programm 458.
- Weitere Programme (Neubau Effizienzhaus): Für Bauherren eines Neubaus gibt es keine eigene Wärmepumpen-Einzelförderung, da der Einbau einer effizienten Heizung im Neubau inzwischen Standard ist. Allerdings können Neubauten mit Wärmepumpe im Rahmen der KfW-Effizienzhaus-Programme gefördert werden (z. B. KfW 297/298 für Effizienzhaus 40 NH oder EH40 Nachhaltigkeit). Diese Förderungen laufen über zinsgünstige Kredite und ggf. Tilgungszuschüsse, setzen aber umfassendere Effizienzstandards voraus. Im Fokus dieses Artikels steht jedoch die Wärmepumpen-Förderung bei Sanierungen im Bestand.
Die Bundesregierung unterstützt den Umstieg auf Wärmepumpen massiv: Über die KfW gibt es Zuschüsse bis 70 % (max. 21.000 €) für den Heizungstausch, ergänzt durch Kredite für Restkosten. Daneben fördert das BAFA kleinere Optimierungsmaßnahmen mit 15–20 %. Für Neubauten greift anstelle einer Einzelmaßnahme-Förderung das Effizienzhaus-Programm. Somit stehen privaten Eigentümern vielfältige Förderwege offen, um eine Wärmepumpe finanziell attraktiv umzusetzen.
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Zuschusshöhen, Voraussetzungen und technische Anforderungen
Die Grundförderung für den Einbau einer Wärmepumpe beträgt einheitlich 30 % der förderfähigen Kosten. Darüber hinaus sind verschiedene Boni möglich, die den Fördersatz erhöhen (siehe nächster Abschnitt). In Summe sind maximal 70 % Zuschuss erreichbar. Wichtig: Für Vermieter (bei vermieteten Wohnimmobilien) ist die Förderung auf 30 % begrenzt – die Bonusförderungen Klimabonus und Einkommensbonus gibt es nur für Selbstnutzer. Die maximale Förderhöhe pro Wohneinheit liegt bei 21.000 € (das entspricht 70 % von 30.000 € förderfähigen Ausgaben). Bei Mehrfamilienhäusern steigt die Kostenobergrenze gestaffelt mit der Wohnungszahl – z. B. 30.000 € für die erste Wohnung, 15.000 € für die zweite bis sechste Wohnung, 8.000 € ab der siebten. Dadurch können auch größere Wohngebäude angemessen gefördert werden, allerdings bleibt der Zuschuss für vermietete Einheiten auf 30 % dieser Kosten begrenzt.
Gefördert wird ausschließlich in Bestandsgebäuden – das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre alt sein (maßgeblich ist das Datum des Bauantrags). Außerdem muss die Maßnahme zu einer Verbesserung der Energieeffizienz und/oder einem höheren Anteil erneuerbarer Energien am Heizwärmebedarf führen. Praktisch bedeutet das: Der Austausch eines fossilen Heizkessels durch eine Wärmepumpe qualifiziert sich, da der Anteil erneuerbarer Wärme deutlich steigt. Nicht gefördert werden hingegen Heizungen, die vorwiegend auf fossilen Brennstoffen basieren (z. B. neue Gas- oder Ölkessel ohne weiteres). Wasserstoff-fähige Gasheizungen sind eine Ausnahme – hier wird allerdings nur der Mehrpreis gegenüber einer Standardheizung gefördert und es gelten strenge Auflagen (100 % H₂-Betrieb perspektivisch möglich). Prototypen, Eigenbau-Anlagen oder gebrauchte Anlagen sind ebenfalls ausgeschlossen.
Die neu installierte Wärmepumpe und das Heizsystem müssen bestimmte Mindeststandards erfüllen. Wichtig ist insbesondere, dass das gesamte Gebäude nach der Umrüstung mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt wird (dies entspricht den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes). Deshalb muss eine eventuell vorhandene fossile Heizung entweder komplett außer Betrieb genommen und entsorgt werden (insbesondere für den Klimabonus, dazu unten mehr) oder darf nur noch zur Abdeckung von Spitzenlasten dienen. In jedem Fall ist eine fachgerechte hydraulische Abgleich der Heizungsanlage Pflicht: Der Heizungsverteiler und die Wärmeabgabe (z. B. Heizkörper, Fußbodenheizung) müssen optimiert und an die Wärmepumpe angepasst werden. Ein Nachweis über den durchgeführten hydraulischen Abgleich ist später Teil der Dokumentation. Weiterhin muss die Wärmepumpe eine ausreichende Effizienz aufweisen – in der Praxis erfüllen dies nahezu alle modernen Geräte, üblicherweise durch Einhaltung von Mindest-Jahresarbeitszahlen (COP/SCOP). Viele förderfähige Wärmepumpen sind in BAFA-Listen oder Herstellerangaben als förderkonform gekennzeichnet. Schließlich müssen alle Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt oder zumindest fachgerecht abgenommen werden. Eigenleistungen werden nur insoweit anerkannt, als Materialkosten nachgewiesen werden und ein Fachunternehmer oder Energie-Effizienz-Experte die sachgerechte Ausführung bestätigt.
Bonus-Förderungen: Klimabonus, Einkommensbonus, Effizienzbonus – wer bekommt was?
Zusätzlich zur 30 % Grundförderung können je nach persönlicher Situation und Art des Projekts Bonusförderungen in Anspruch genommen werden. Diese Boni erhöhen den prozentualen Zuschuss und belohnen bestimmte Effekte wie schnelle Umstellung, geringe Einkommen oder besonders effiziente Technik. Wichtig: Die Boni kumulieren zwar, aber die gesamte Förderung ist auf 70 % gedeckelt – mehr wird insgesamt nicht ausgezahlt, selbst wenn rechnerisch z. B. 80 % zusammenkämen. Hier die Bonusarten im Einzelnen:
- Klimabonus („Klimageschwindigkeits-Bonus“ +20 %): Diesen Bonus erhalten Eigentümer, die ihre Heizung frühzeitig und freiwillig auf Erneuerbare umstellen, bevor sie gesetzlich dazu verpflichtet wären. Konkret gibt es +20 % Zuschuss für Selbstnutzer, die eine funktionsfähige Alt-Heizung ersetzen, und zwar im Fall von Öl-, Kohle-, Gas-Etagenheizungen oder Nachtspeicherheizungen unabhängig vom Alter oder von Gaszentralheizungen oder Biomasseheizungen, die zum Antragszeitpunkt mindestens 20 Jahre alt sind. Voraussetzung ist, dass die alte Anlage fachgerecht demontiert und entsorgt wird – dies muss ein Fachbetrieb oder Energie-Effizienz-Experte bestätigen. Der Klimabonus ist bis Ende 2028 in voller Höhe (20 %) verfügbar, ab 2029 wird er schrittweise reduziert (um die Umstellung in den nächsten Jahren zu beschleunigen). Nicht anspruchsberechtigt für den Klimabonus sind Vermieter und alle, die die Immobilie nicht selbst bewohnen. Wichtig: Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Wohnung/das Haus selbst genutzt sein (Hauptwohnsitz, nachzuweisen durch Meldebescheinigung), sonst entfällt der Klimabonus. Wer also eine unsanierte Immobilie kauft und erst nach der Sanierung einzieht, erhält nur die Grundförderung (und ggf. Effizienzbonus), nicht aber den Klimabonus.
- Einkommensbonus (+30 %): Dieser Bonus soll Haushalte mit geringerem Einkommen besonders unterstützen. Selbstnutzende Eigentümer erhalten +30 % zusätzlichen Zuschuss, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen maximal 40.000 € pro Jahr beträgt. Maßgeblich ist der Durchschnitt der Einkommen des 2. und 3. Kalenderjahres vor Antragstellung (nachzuweisen durch Einkommenssteuerbescheide aller Haushaltsmitglieder). Überschreitet das Einkommen die Grenze, entfällt der Bonus komplett. Mit Einkommensbonus erhöht sich der Fördersatz auf bis zu 60 % (bzw. 60 % + Klimabonus möglich, aber durch den Deckel effektiv max. 70 %). Auch dieser Bonus gilt nur für selbst genutztes Wohneigentum. In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können einzelne Selbstnutzer den Einkommensbonus ggf. über einen Zusatzantrag geltend machen, wenn die gemeinschaftliche Heizung saniert wird – die Abwicklung erfolgt dann separat je begünstigter Person.
- Effizienzbonus (+5 % für Wärmepumpen): Diese Technik-Prämie wird gewährt, wenn die Wärmepumpe besonders energieeffizient bzw. umweltfreundlich ausgelegt ist. Konkret bekommt man +5 % Zuschuss, wenn die Wärmepumpe eine natürliche Kältemittelfüllung hat (z. B. CO₂, Propan etc. anstelle von synthetischen Kältemitteln) oder wenn sie als Wärmequelle Umgebungswärme mit höherer Effizienz nutzt – nämlich Erdwärme (Geothermie), Grundwasser oder Abwasser anstelle der Außenluft. Erdwärmepumpen und Wasser-Wärmepumpen sind tendenziell effizienter und werden daher mit diesem Bonus belohnt. Auch innovative Wärmepumpen-Konzepte (z. B. Kombination mit Photovoltaik zur Warmwasserbereitung) können hierunter fallen. Der Effizienzbonus kann von allen Antragstellern beansprucht werden – auch Vermieter – sofern die technischen Bedingungen erfüllt sind. Hinweis: In vielen Fällen erreicht eine Luft-Wärmepumpe ohne natürlichen Kältemittel den Effizienzbonus nicht, während eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Propan-Kältemittel gleich zwei Kriterien erfüllt. Dennoch bleibt die Gesamtförderung für Vermieter auf 30 % begrenzt (d. h. Vermieter können praktisch nur 30 % +5 % nutzen, da Klimabonus und Einkommensbonus ihnen nicht zur Verfügung stehen).
Je nach Ausgangslage können Eigenheimbesitzer deutlich höhere Zuschüsse als die Basis-30 % herausholen. Wer eine alte Öl- oder Gasheizung noch funktionstüchtig ersetzt und selbst im Haus wohnt, erhält dank Klimabonus 50 % Förderung. Geringverdienende Haushalte kommen mit Einkommensbonus sogar auf 60 % – beide kombiniert ergeben rechnerisch 80 %, doch gedeckelt auf 70 %. Mit dem zusätzlichen Effizienzbonus (5 %) lässt sich vor allem bei Erd- oder Grundwasser-Wärmepumpen noch ein kleiner Aufschlag erzielen. Wichtig ist aber, dass alle Bedingungen (Selbstnutzung, Einkommensnachweis, fachgerechte Stilllegung der Altanlage etc.) erfüllt sind, um die Boni zu erhalten.

Was wird gefördert? – Förderfähige Kosten (Gerät, Installation, Umfeldmaßnahmen, Planung)
Die förderfähigen Kosten umfassen alle Ausgaben, die unmittelbar mit dem Einbau der Wärmepumpe und der Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage zu tun haben. Folgende Kostenpunkte werden bezuschusst und können in den Förderantrag einfließen:
- Wärmepumpen-Gerät und Zubehör: Der Kaufpreis der Wärmepumpe selbst (Außengerät, Innengerät, Speicher, Steuerungseinheit etc.) ist förderfähig. Auch ergänzende Komponenten wie z. B. Warmwasserspeicher, Pufferspeicher, Wärmetauscher, elektrische Zusatzheizer oder benötigte Pumpen gehören dazu.
- Installation und Montage: Alle Handwerkerleistungen für den Einbau der neuen Heizung werden angerechnet. Dazu zählen z. B. Arbeitslohn für die Montage der Wärmepumpe, Verrohrung und Verkabelung, Anschluss an Strom und Heizsystem, Inbetriebnahme der Anlage sowie die Deinstallation der Altanlage. Auch die Demontage und Entsorgung des alten Heizkessels (und ggf. eines Öltanks) sind förderfähige Kosten.
- Hydraulischer Abgleich und Systemoptimierung: Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs sowie ggf. der Tausch oder die Einstellung von Thermostatventilen, der Einbau effizienterer Heizungspumpen oder zusätzlicher Pufferspeicher etc. werden mitgefördert. Alles, was nötig ist, damit das Wärmeverteilsystem effizient mit der Wärmepumpe arbeitet (z. B. größere Heizkörper installieren, Fußbodenheizung anpassen), kann angesetzt werden.
- Erschließung der Wärmequelle: Bei erdgekoppelten Wärmepumpen zählen die Kosten für Bohrungen oder das Verlegen von Erdsonden/Erdkollektoren vollständig dazu. Bei Grundwasser-Wärmepumpen sind die Brunnenbohrungen, Pumpen und Genehmigungskosten förderfähig. Auch eventuelle Gebühren für behördliche Auflagen (z. B. wasserrechtliche Erlaubnis) können in diesem Zusammenhang angesetzt werden.
- Umfeldmaßnahmen & Wiederherstellung: Darunter fallen Kosten, die zwar nicht die Heizung selbst sind, aber notwendig durch den Heizungstausch entstehen. Beispiele: Bauliche Arbeiten, um die Wärmepumpe aufzustellen (Fundament für das Außengerät), Mauerdurchbrüche für Leitungen, Gerüstarbeiten, aber auch die Wiederherstellung von Wänden und Böden, die während der Installation geöffnet wurden (Putz, Malerarbeiten, Fliesenlegen). Sogar Anpassungen am Schornstein (z. B. Stilllegung, Ausbau) oder die Einrichtung eines Technikraums können dazu gehören. Kurz: Alles, was im Zuge der Heizungsmodernisierung anfällt, ist förderfähig, sofern es sachlich zusammenhängt.
- Anschluss an externe Netze: Sollte anstelle einer eigenen Wärmepumpe der Anschluss an ein Wärmenetz oder Gebäudenetz gefördert werden (auch das ist Teil des Programms), zählen die Anschlusskosten, Hausübergabestationen etc. ebenfalls zu den förderfähigen Ausgaben. Für private Eigenheime ist das seltener relevant, es sei denn, es wird ein lokales Gebäudenetz im Quartier aufgebaut.
- Fachplanung und Baubegleitung: Die Einbindung von Experten wird ausdrücklich unterstützt. Honorare für einen Energie-Effizienz-Experten (Energieberater) und/oder Fachingenieur für die Planung der Anlage sind förderfähig. Ebenso kann eine qualifizierte Fachunternehmererklärung oder der Aufwand des Installateurs für die Erstellung der erforderlichen Nachweise angesetzt werden. Falls eine akustische Fachplanung nötig ist (um z. B. Schallschutz bei der Aufstellung der Wärmepumpe sicherzustellen), sind auch diese Kosten inbegriffen.
- Temporäre Heizlösungen: Fällt die alte Heizung überraschend aus und es muss eine Übergangsheizung eingesetzt werden (z. B. mobiler Heizcontainer oder Elektroheizer) bis zur Inbetriebnahme der Wärmepumpe, so werden auch die Kosten für diese Interimslösung berücksichtigt.
Beachten Sie, dass die förderfähigen Bruttokosten (inkl. Mehrwertsteuer) angesetzt werden können, sofern Sie die MWSt selbst tragen. Sollten Sie vorsteuerabzugsberechtigt sein (bei Vermietern selten der Fall im Wohnbereich), wären Nettokosten maßgeblich. Nicht förderfähig sind Kosten, die nichts mit der Heizungsmodernisierung zu tun haben oder Luxuscharakter haben – etwa reine Schönheitsreparaturen, die unabhängig vom Heizungstausch anstünden.
Die genannten Kostenobergrenzen (z. B. 30.000 € pro Wohneinheit) beziehen sich auf diese förderfähigen Ausgaben. Wenn Ihr Projekt teurer ist, können Sie zwar mehr ausgeben – aber die Förderung berechnet sich nur bis zum Deckel. Beispielsweise bei einem Einfamilienhaus: Kostet die neue Wärmepumpe 40.000 €, werden dennoch nur 30.000 € als Basis für die Förderung gewertet. Entsprechend würde bei 50 % Fördersatz nicht 20.000 € ausgezahlt, sondern maximal 15.000 € (50 % von 30.000). Dieses Limit sollte bei der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden.
Antragstellung Schritt für Schritt: So beantragen Sie die Wärmepumpen-Förderung
Die Beantragung der Förderung einer Wärmepumpe erfolgt in mehreren Schritten. Anders als früher (wo vor Maßnahmenbeginn den Antrag gestellt werden musste), gilt nun eine besondere Reihenfolge: Erst Vertrag, dann Antrag – sprich, Sie benötigen vor dem Online-Antrag bereits einen Auftrag mit einem Fachunternehmen, allerdings mit einer Klausel, die den Vertrag von der Förderzusage abhängig macht. Im Folgenden die Schritt-für-Schritt Anleitung zum Förderantrag:
- Informationsbeschaffung und Beratung: Starten Sie mit einer Beratung durch Fachleute. Kontaktieren Sie einen erfahrenen Heizungsbauer/Wärmepumpen-Fachbetrieb oder einen Energieberater, um die Machbarkeit, geeignete Wärmepumpen-Technik und grobe Kosten abzuschätzen. Lassen Sie prüfen, ob Ihr Gebäude die Voraussetzungen erfüllt (Alter des Gebäudes, Wärmebedarf, ggf. elektrische Anschlussleistung etc.) und welche Förderungen infrage kommen (z. B. ob Sie Klimabonus erhalten würden). In dieser Phase sollten Sie sich auch über alternative Förderwege informieren, falls z. B. Ihr Bundesland zusätzliche Programme anbietet.
- Angebot einholen und Fachfirma beauftragen: Lassen Sie sich von einem qualifizierten Fachunternehmen ein detailliertes Angebot für Lieferung und Installation der Wärmepumpe erstellen. Das Angebot sollte alle notwendigen Positionen enthalten (Gerät, Montage, Umfeldmaßnahmen, hydraulischer Abgleich etc.). Wenn Sie mit dem Angebot einverstanden sind, schließen Sie mit dem Fachbetrieb einen Liefer- und Leistungsvertrag ab. Dieser Vertrag muss eine aufschiebende Bedingung enthalten, die besagt, dass der Auftrag nur wirksam wird, wenn die Förderung bewilligt wird. Ihr Installateur kennt diese Praxis inzwischen; die KfW stellt Musterformulierungen zur Verfügung, die in den Vertrag aufgenommen werden können. So sichern Sie sich ab, dass Sie nicht ohne Zuschuss dastehen. Im Vertrag sollte auch ein voraussichtliches Ausführungsdatum der Maßnahme genannt sein (dieses muss innerhalb der späteren Bewilligungsfrist liegen, aktuell sind das 36 Monate).
- Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen: Bevor Sie den Förderantrag online stellen, benötigen Sie eine "Bestätigung zum Antrag" (BzA). Das ist ein Formular/Nachweis, in dem ein Energie-Effizienz-Experte oder das beauftragte Fachunternehmen die geplante Maßnahme beschreibt und bestätigt, dass alle technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. In der BzA werden z. B. die Art der Wärmepumpe, die geplante Heizleistung, die Erschließungsart (Luft, Erdreich, Wasser), die vorgesehenen Umfeldmaßnahmen, die geplanten Kosten und die beabsichtigten Boni (Klimabonus, Effizienzbonus etc.) aufgeführt. Die BzA ist praktisch die technische Projektdokumentation für den Antrag. Viele Heizungsfirmen bieten an, diese Dokumentation für Sie zu übernehmen – alternativ kann es ein externer Energieberater machen. Wichtig ist, dass die Person in der Expertenliste (dena) zugelassen ist oder ein Fachunternehmer mit entsprechender Qualifikation. Lassen Sie die BzA ausstellen und unterschreiben, da Sie sie im nächsten Schritt benötigen.
- Online-Registrierung und Antragstellung: Jetzt folgt der eigentliche Förderantrag. Privatpersonen stellen den Antrag im KfW Kundenportal „Meine KfW“. Falls Sie noch keinen Zugang haben, registrieren Sie sich dort neu (das frühere KfW-Zuschussportal läuft in dieses neue Portal über, eine Neuanmeldung kann erforderlich sein). Im Portal wählen Sie das Programm aus (Wohngebäude, Heizungsförderung) und geben schrittweise alle Daten ein. Sie werden Angaben zur Immobilie machen (Adresse, Baujahr etc.), zum Antragsteller (Eigentumsnachweis, z. B. Grundbuch), zu den geplanten Kosten und ob Sie Boni beantragen (z. B. Einkommensbonus – dann müssen Sie später Einkommensnachweise einreichen). Die BzA-Dokumente müssen in der Antragstellung hochgeladen werden, ebenso eventuell weitere Nachweise (z. B. Einkommenssteuerbescheide bei Einkommensbonus-Antrag, Meldebescheinigung als Selbstnutzer, etc.). Senden Sie den Antrag online ab. Achtung: Für jeden Antragsteller (z. B. in einer WEG oder Miteigentümergemeinschaft) gelten individuelle Anträge oder besondere Regeln – ein Einfamilienhaus-Eigentümer stellt allein den Antrag, eine WEG braucht einen bevollmächtigten Vertreter für gemeinschaftliche Anlagen.
- Wartezeit und Bewilligung abwarten: Nach Antragsübermittlung heißt es zunächst abwarten. Die KfW (bzw. ursprünglich BAFA) prüft den Antrag. Beginnen Sie in der Zwischenzeit nicht mit den Bauarbeiten! Es gilt nun (nach Ende der Übergangsfrist) zwingend: Erst nach Erhalt der Zusage darf die Umsetzung starten. Die Bearbeitungszeit kann einige Wochen betragen. Sie erhalten im Erfolgsfall einen Zuwendungsbescheid/Zuschusszusage. Dieses Dokument bestätigt die Förderhöhe und gibt die Frist an, binnen der die Maßnahme umgesetzt und nachgewiesen werden muss (aktuell 36 Monate ab Zusage).
- Durchführung der Maßnahme (Heizungseinbau): Sobald die Förderzusage da ist, koordinieren Sie mit Ihrem Fachbetrieb den Einbau der Wärmepumpe. Nun wird die alte Heizung außer Betrieb genommen (und gegebenenfalls entsorgt, besonders wichtig bei Klimabonus), die neue Wärmepumpe installiert und in Betrieb genommen. Der Installateur führt den hydraulischen Abgleich durch und protokolliert ihn. Alle vereinbarten Umfeldarbeiten werden erledigt. Achten Sie darauf, Rechnungen für alle Arbeiten und Kosten zu erhalten, und zwar idealerweise so, dass förderfähige Posten klar erkennbar sind (im Zweifel getrennte Rechnungen für förderfähige und nicht-förderfähige Leistungen). Zahlen Sie die Rechnungen, da die Förderung immer erst nachträglich ausgezahlt wird (Erstattungsprinzip).
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Nachweisdokumente: Ist die Wärmepumpe erfolgreich installiert, muss erneut ein Nachweis erstellt werden – die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Hierin bestätigt der Fachunternehmer oder Energieberater, dass die Maßnahme wie geplant umgesetzt wurde, dass die alte Anlage tatsächlich stillgelegt ist (wichtig für Klimabonus), dass der hydraulische Abgleich erfolgt ist und dass die Kosten in genannter Höhe angefallen sind. Die BnD entspricht einer abschließenden Bescheinigung, dass alles fördergerecht fertiggestellt wurde. Oft erstellt derselbe, der die BzA gemacht hat, auch die BnD. Zusätzlich fügen Sie alle Rechnungen und Belege hinzu: Fachunternehmerrechnungen, eventuell Entsorgungsnachweise (z. B. Bestätigung der verschrotteten Alt-Heizung oder demontierten Öltanks), und – falls noch nicht erfolgt – die endgültigen Einkommensnachweise oder Meldebestätigungen für Boni.
- Einreichung und Auszahlung: Laden Sie die BnD und Nachweisdokumente im KfW-Portal hoch bzw. folgen Sie den Anweisungen zur Verwendungsnachweis-Prüfung. Sobald alle Unterlagen eingereicht sind, prüft die KfW diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Dieser Schritt kann wiederum ein paar Wochen dauern. Sind die Nachweise anerkannt, wird der Zuschussbetrag auf Ihr Konto ausgezahlt. Sie erhalten einen entsprechenden Auszahlungsbescheid. Jetzt ist die Förderung erfolgreich abgeschlossen – Sie haben Ihren Zuschuss erhalten!
Während des gesamten Prozesses ist es ratsam, Rücksprache mit der Fachfirma oder dem Energieberater zu halten, um sicherzugehen, dass nichts übersehen wird. Nutzen Sie auch die Informationen und Merkblätter der Förderstellen (KfW, BAFA) – viele Fragen werden dort in FAQs geklärt.

Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung
Eine Förderung zu beantragen mag komplex erscheinen, doch mit den richtigen Tipps können Sie häufige Stolpersteine umgehen und den Prozess reibungslos gestalten:
- Frühzeitig planen: Beginnen Sie rechtzeitig mit der Planung der Wärmepumpen-Installation und des Förderantrags. Informieren Sie sich über die aktuellen Bedingungen, da Förderprogramme sich ändern können. Eine vorausschauende Planung gibt Ihnen genügend Puffer für Beratung, Angebotseinholung und Antragstellung vor Baubeginn.
- Fachkundige Unterstützung nutzen: Scheuen Sie sich nicht, einen Energieberater oder erfahrenen Fachbetrieb einzubeziehen. Diese Experten kennen die Förderlandschaft und technischen Anforderungen genau. Viele Heizungsbauer bieten an, den Papierkram für die Förderung mit zu übernehmen oder beratend zur Seite zu stehen. Damit vermeiden Sie Formfehler im Antrag.
- Alle Unterlagen bereithalten: Stellen Sie sicher, dass Sie alle benötigten Nachweise zusammenhaben. Dazu zählen Grundbuchauszug oder ein anderer Eigentumsnachweis, Ihre Meldebescheinigung (falls Selbstnutzer-Boni beantragt werden), die Einkommenssteuerbescheide der maßgeblichen Jahre (falls Einkommensbonus relevant ist) und natürlich die fertig ausgefüllte BzA vom Fachunternehmen. Wenn Sie im Portal alles vollständig hochladen, vermeiden Sie zeitaufwändige Nachforderungen.
- Richtiges Programm wählen: Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag bei der richtigen Stelle einreichen. Für die Wärmepumpe im Bestandswohngebäude ist dies das KfW-Programm (nicht mehr das BAFA, außer es ginge um z. B. eine Wärmenetz-Lösung). Wenn Sie parallel andere Sanierungsmaßnahmen planen (z. B. Dämmung), klären Sie, ob diese bei BAFA separat beantragt werden müssen oder ob es besser ist, alles in einem KfW-Effizienzhaus-Kredit zu bündeln. Der richtige Programmweg erspart Doppelarbeit.
- Technische Anforderungen im Blick behalten: Stimmen Sie die Geräteeigenschaften und Planungen mit den Förderkriterien ab. Beispielsweise sollte die Wärmepumpe auf der BAFA-Liste der förderfähigen Geräte stehen (oder gleichwertig sein), und wenn Sie den Effizienzbonus anstreben, wählen Sie am besten direkt ein Modell mit natürlichem Kältemittel oder planen eine Erdsonde statt Luft. Auch der erforderliche hydraulische Abgleich und das Erreichen von 65 % erneuerbarer Deckung sollten vom Fachplaner berücksichtigt werden (z. B. passende Dimensionierung der Wärmepumpe und gegebenenfalls Verbleib eines alten Kessels vermeiden).
- Kalkulation der Kostenobergrenze: Behalten Sie die Kostenlimitierung (30.000 € je Wohneinheit) im Hinterkopf. Wenn Ihr Angebot deutlich über dieser Summe liegt, wissen Sie, dass ein Teil der Kosten leider nicht bezuschusst wird. In einigen Fällen kann es Sinn machen, Maßnahmen zu splitten oder Prioritäten zu setzen, um im förderfähigen Rahmen zu bleiben – hierzu kann Sie ein Energieberater beraten.
- Auf Aktualität der Förderung achten: Prüfen Sie kurz vor Antragstellung nochmals die aktuell gültigen Bedingungen. Insbesondere zum Jahreswechsel oder bei neuen Gesetzen (wie dem Gebäudeenergiegesetz) können Anpassungen eintreten. Beispielsweise könnten Bonusprozentsätze in Zukunft sinken (Klimabonus nach 2028) oder Einkommensgrenzen angepasst werden. Verlassen Sie sich daher nicht allein auf ältere Informationen.
- Geduld und Fristen einplanen: Nach Antragstellung heißt es warten – kalkulieren Sie diese Wartezeit ein, insbesondere wenn Ihre Heizung noch funktioniert. Beginnen Sie keinesfalls vorzeitig ohne Bewilligung (außer in ausdrücklich erlaubten Übergangsfällen), um die Förderung nicht zu gefährden. Sobald Sie den Zuwendungsbescheid haben, behalten Sie die Umsetzungsfrist (36 Monate) im Auge und erledigen Sie die Maßnahme und das Einreichen der Nachweise innerhalb dieser Zeit.
- Kommunikation dokumentieren: Führen Sie Protokoll über wichtige Kommunikationen – z. B. wenn es Rückfragen der KfW gibt oder Sie im Portal Meldungen erhalten. Halten Sie die Vorgangsnummer Ihres Antrags griffbereit. Im Zweifel können Sie sich mit dieser an die Hotline der KfW oder BAFA wenden, falls etwas unklar ist.
Häufige Fehler vermeiden
Bei Förderanträgen passieren immer wieder ähnliche Fehler, die zu Verzögerungen oder sogar Ablehnungen führen können. Hier sind einige häufige Fehlerquellen und wie Sie sie vermeiden:
- Baubeginn vor Förderzusage: Einer der häufigsten Fehler ist es, zu früh mit dem Heizungseinbau zu starten. Wer ohne gültige Zusage der KfW mit dem Austausch beginnt (Vertragsabschluss ohne Förderklausel oder erster Spatenstich/Handgriff), verliert den Anspruch auf den Zuschuss. Halten Sie sich strikt an die Regel „Erst Antrag bewilligt, dann Auftragsausführung“ – die Übergangsfristen bis Ende August 2024 waren eine einmalige Ausnahme.
- Unvollständige oder falsche Unterlagen: Ein weiterer Stolperstein sind fehlende Dokumente oder Formfehler. Beispielsweise wird der Einkommensbonus oft abgelehnt, weil die Einkommensgrenze überschritten war oder Nachweise unvollständig sind. Oder der Klimabonus könnte verweigert werden, wenn die Entsorgung der alten Heizung nicht sauber dokumentiert wurde. Stellen Sie sicher, dass alle Nachweise korrekt sind: Lassen Sie sich vom Installateur bestätigen, dass er die alte Heizung entsorgt hat, und reichen Sie diese Bestätigung ein. Prüfen Sie die BzA auf Plausibilität (stimmen alle Zahlen und Angaben mit Ihrem Vorhaben überein?). Kleine Fehler hier können später zu Nachfragen führen.
- Technische Mindestanforderungen missachtet: Die Förderung kann versagt werden, wenn sich herausstellt, dass technische Vorgaben nicht erfüllt wurden. Beispiel: Kein hydraulischer Abgleich gemacht, eine zu kleine Wärmepumpe installiert, die nicht 65 % des Bedarfs decken kann, oder eine falsche Kombination (z. B. alter Ölkessel bleibt voll in Betrieb). Solche Verstöße führen dazu, dass die Maßnahme nicht als förderfähig anerkannt wird. Arbeiten Sie daher eng mit Fachleuten zusammen und halten Sie die Vorgaben ein. Lassen Sie sich am Ende vom Fachbetrieb schriftlich bestätigen, dass alle Anforderungen (z. B. 65 %-EE-Anteil) eingehalten werden – das passiert in der BnD ohnehin.
- Verwechslungsgefahr bei Programmen: Gerade Ende 2023/Anfang 2024 gab es Verwirrung, ob der Antrag bei BAFA oder KfW gestellt wird. Achten Sie darauf, die richtige Plattform zu nutzen – seit 2024 läuft der Heizungstausch-Zuschuss über die KfW. Wenn Sie versehentlich beim BAFA einen Antrag für die Wärmepumpe stellen, ist dieser Fehl am Platz (BAFA macht nur Gebäudehülle, Lüftung, Optimierung etc.). Ebenso sollten WEGs oder Vermieter auf die zeitlich gestaffelten Starttermine achten – z. B. konnten Vermieter erst ab Spätsommer 2024 Anträge stellen. Ein falscher Antragstellerstatus kann zu Ablehnung führen.
- Doppelförderung und Kombinationen: Ein Fehler ist auch, mehrere Förderungen für dieselbe Sache beantragen zu wollen. Beispielsweise gleichzeitig einen KfW-Zuschuss und den steuerlichen Abzug (§35c EStG) für die Wärmepumpe geltend machen – das ist nicht zulässig. Oder parallel ein Landesprogramm beantragen ohne zu prüfen, ob es mit dem Bundeszuschuss kombinierbar ist. Die Folge kann sein, dass eine Förderung gekürzt wird oder zurückgezahlt werden muss. Lesen Sie die Kombinationsregeln (siehe nächster Abschnitt) und entscheiden Sie sich für den optimalen einen Weg pro Maßnahme.
- Fristenüberschreiten: Nach der Bewilligung darf man nicht die Fristen aus den Augen verlieren. Ein häufiger Fehler ist, dass die Umsetzung zu lange hinausgezögert wird. Zwar wurde die Frist großzügig auf 36 Monate verlängert, aber sollte es doch Verzögerungen geben, läuft man Gefahr, die Förderung zu verlieren, wenn man über die Frist geht. Auch die Einreichfrist für die Verwendungsnachweise muss eingehalten werden. Markieren Sie sich das Enddatum der Bewilligungsfrist im Kalender und planen Sie Puffer ein, um alles rechtzeitig abzuschließen.
Kombinationen von Förderungen: Was ist möglich und was nicht?
Viele fragen sich, ob man neben der Bundesförderung noch andere Fördergelder nutzen kann – etwa Steuerboni oder Landeszuschüsse. Grundsätzlich gilt: Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen, jedoch lassen sich unterschiedliche Maßnahmen auf verschiedene Förderungen verteilen. Hier die wichtigsten Regeln zur Kombination:
- Bundeszuschuss oder Steuerbonus (§35c EStG): Sie können nicht gleichzeitig für dieselbe Wärmepumpe den KfW/BAFA-Zuschuss kassieren und zusätzlich die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen. Die steuerliche Förderung („Energetische Sanierung“ über drei Jahre von der Steuer absetzen) ist als Alternative gedacht, falls man keine direkten Zuschüsse nutzt. Sie beträgt insgesamt 20 % der Kosten (aufgeteilt auf 3 Jahre; maximal 40.000 € Abzug je Wohnobjekt). In den meisten Fällen ist der KfW-Zuschuss deutlich höher (30–70 %), daher ist dieser vorteilhafter. Allerdings hat die Steuerförderung den Vorteil, dass sie nachträglich und ohne Budgetdeckel genutzt werden kann – falls z. B. Fördermittel erschöpft wären oder man den Antrag versäumt hat, könnte man immer noch den Steuerabzug wählen. Merke: Entweder Zuschuss oder Steuer, nie beides.
- Kombination mit Landes- oder Kommunalprogrammen: Einige Bundesländer und Kommunen bieten eigene Förderprogramme für klimafreundliche Heizungen an (z. B. zusätzliche Zuschüsse oder Darlehen). In vielen Fällen lassen sich diese mit der Bundesförderung kombinieren, jedoch muss man die jeweiligen Bedingungen genau prüfen. Häufig schreiben die Länder vor, dass eine Bundesförderung vorrangig beantragt werden muss und der Landeszuschuss nur die Lücke verkleinert. Zudem gibt es oft eine Obergrenze für die Gesamtförderquote – beispielsweise darf insgesamt nicht mehr als 60 % der Kosten durch öffentliche Mittel gedeckt sein. Das bedeutet: Wenn Sie bereits 50 % Bundeszuschuss bekommen, könnte ein Landesprogramm maximal 10 % drauflegen, bevor es gekürzt wird. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Landesförderinstitut oder der Gemeinde nach solchen Programmen (z. B. progres.NRW, Förderprogramme einzelner Stadtwerke) und wie diese im Zusammenspiel mit dem BEG-Zuschuss funktionieren. Im Antrag sollten Sie transparent angeben, wenn weitere öffentliche Mittel fließen.
- Mehrere verschiedene Maßnahmen kombinieren: Es ist durchaus zulässig, verschiedene Sanierungsmaßnahmen parallel zu fördern, solange jede Maßnahme nur einmal gefördert wird. Zum Beispiel: Sie können für den Heizungstausch den KfW-Zuschuss beantragen und für einen Fensteraustausch gleichzeitig den Steuerbonus nutzen. Oder Sie dämmen das Dach mit 15 %-Zuschuss vom BAFA und wechseln die Heizung mit 50 %-Zuschuss der KfW. Solche Aufteilungen sind erlaubt und manchmal sinnvoll, um die Höchstgrenzen optimal auszunutzen. Beachten Sie dabei, dass die Kostenhöchstgrenzen pro Wohneinheit und Jahr gelten: Je Maßnahmeart (Heizung vs. Gebäudehülle) sind diese Grenzen separat anzuwenden. Wenn Sie viele Maßnahmen in einem Jahr durchführen, kann es sinnvoll sein, sie auf zwei Kalenderjahre zu verteilen, um zweimal die Deckelung von 30.000 € auszunutzen (da die Grenze jährlich gilt).
- Kombination Zuschuss und Kredit: Im neuen Förderkonzept können Sie einen Investitionszuschuss (KfW 458) mit einem Ergänzungskredit kombinieren. Das heißt, Sie beantragen den maximalen Zuschuss für die Wärmepumpe und finanzieren die verbleibenden Kosten mit dem KfW-Kredit, der zinsverbilligt ist. Dies ist kein Problem, da der Kredit formal ein eigenes Programm ist und lediglich die Restkosten deckt. Hier gibt es also kein Entweder-oder – im Gegenteil, es ist so vorgesehen, dass Sie beide Instrumente nutzen können. Der Kredit muss allerdings separat über eine Bank beantragt werden (nachdem der Zuschuss bewilligt ist). Einige Banken verlangen zusätzliche Bonitätsprüfungen oder Sicherheiten, daher informieren Sie sich frühzeitig, welche Bank den KfW-Ergänzungskredit anbietet.
- Gesamtsanierungen (Effizienzhaus) vs. Einzelmaßnahmen: Wenn Sie planen, eine komplette energetische Sanierung Ihres Gebäudes durchzuführen (über Dach, Wände, Fenster bis zur Heizung), stellt sich die Frage, ob Sie Einzelmaßnahmen fördern lassen oder lieber den Weg der Effizienzhaus-Sanierung (KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss) gehen. Nicht kombinierbar ist es, für dieselbe Maßnahme doppelt zu kassieren – Sie können z. B. nicht die Heizung als Einzelmaßnahme über KfW 458 fördern lassen und parallel einen Effizienzhaus-Programm-Zuschuss beantragen, in dem die Heizungserneuerung ebenfalls drinsteckt. Sie müssen sich pro Maßnahme für einen Förderweg entscheiden. Allerdings können Sie z. B. die Heizung separat fördern lassen und andere Maßnahmen trotzdem über einen Effizienzhaus-Kredit laufen lassen, sofern es getrennt umsetzbar ist – das erfordert aber genaue Planung mit einem Energieberater, um die Förderoptimierung auszuloten. Häufig wählt man entweder: alle Maßnahmen gemeinsam als Effizienzhaus-Paket oder Step-by-Step mit Einzelmaßnahmen-Zuschüssen. Eine Kombination bedarf einer individuellen Abstimmung.
Die Bundesförderung für Wärmepumpen lässt sich im Rahmen der Regeln sinnvoll mit anderen Instrumenten kombinieren – etwa kann man unterschiedliche Gewerke auf Zuschuss und Steuerbonus aufteilen. Was nicht funktioniert, ist die doppelte Bezuschussung derselben Kosten. Nutzen Sie also entweder die direkte Förderung oder den Steuerabzug pro Maßnahme. Zusätzliche Länderförderungen können oft ergänzend beantragt werden, solange die Gesamtsumme gewisse Grenzen nicht überschreitet. Wer clever plant, kann so verschiedene Töpfe ausschöpfen – im Zweifel sollte hier ein Fachmann konsultiert werden, um die optimale Kombination für Ihr Vorhaben zu finden.
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Beispielrechnungen: Typische Förderbeträge für verschiedene Szenarien
Wie viel Geld kann Ihnen die Wärmepumpen-Förderung konkret bringen? Das hängt von mehreren Faktoren ab: den Kosten der Anlage, der Art der Nutzung (selbstgenutzt oder vermietet), Ihrem Einkommen sowie dem Alter/Typ der alten Heizung (für den Klimabonus) und der Technik der neuen Wärmepumpe (für den Effizienzbonus). Hier sind einige Beispielszenarien zur Veranschaulichung:
- Einfamilienhaus, Eigentümer bewohnt selbst, alte Ölheizung (funktionsfähig). Die neue Luft/Wasser-Wärmepumpe kostet komplett (inkl. Einbau, Umfeld) 25.000 € förderfähige Kosten. Der Eigentümer ist nicht einkommensberechtigt für den Bonus (Einkommen > 40.000 €). Er erhält jedoch den Klimabonus für den Ersatz der funktionierenden Ölheizung. Fördersatz = 30 % Grundförderung + 20 % Klimabonus = 50 %. Förderung: 50 % von 25.000 € = 12.500 € Zuschuss. (Ohne Klimabonus wären es nur 7.500 €.)
- Einfamilienhaus, selbst genutzt, alte Gasheizung BJ 2000 (über 20 Jahre alt), Haushaltseinkommen unter 40.000 €. Die Wärmepumpe (inkl. Bohrung für Erdsonde) kostet 30.000 €. Hier greifen alle Boni: 30 % Grundförderung + 20 % Klimabonus + 30 % Einkommensbonus + 5 % Effizienzbonus (für Erdreich-Wärmepumpe) = rechnerisch 85 %. Allerdings wird bei 70 % gedeckelt. Fördersatz effektiv = 70 %. Förderung: 70 % von 30.000 € = 21.000 € Zuschuss (Maximalbetrag). Ohne Deckel wären es sogar 25.500 €, aber mehr als 21.000 € gibt es pro Wohneinheit nicht. Der Eigenanteil des Haushalts schrumpft hier auf 9.000 €.
- Reihenhaus (Eigentümer selbstnutzend), alte Gastherme < 20 Jahre, mittleres Einkommen. Kosten der neuen Wärmepumpe: 20.000 €. Die alte Gastherme ist noch nicht 20 Jahre alt und fällt nicht unter die förderfähigen zu ersetzenden Geräte für den Klimabonus (außerdem war es eine Gas-Zentralheizung unter 20 Jahre). Somit kein Klimabonus. Einkommen liegt über 40k, also kein Einkommensbonus. Es bleibt nur die Grundförderung 30 %. Effizienzbonus 5 % wäre möglich, wenn z. B. eine natürliche Kältemittelfüllung gegeben ist – nehmen wir an, es ist eine Propan-Wärmepumpe, also +5 %. Gesamt 35 %. Förderung: 35 % von 20.000 € = 7.000 € Zuschuss.
- Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung, Eigentümer wohnt in Hauptwohnung, Einliegerwohnung vermietet. Gesamtkosten der Wärmepumpenanlage (eine zentrale Luft/Wasser-WP für beide Wohnungen): 36.000 €. Die förderfähige Kostengrenze liegt für 2 Wohneinheiten bei 45.000 € (30k + 15k), hier sind die tatsächlichen Kosten 36k also darunter. Diese Kosten werden zunächst gleichmäßig auf beide Wohnungen verteilt, also je 18.000 € pro Wohneinheit als Basis. Für die selbstbewohnte Hauptwohnung kann der Eigentümer Klimabonus nutzen (angenommen, alte Heizung war Öl) – Einkommensbonus sei diesmal nicht relevant (Einkommen zu hoch). Fördersatz für die Hauptwohnung: 30 + 20 = 50 %. Für die vermietete Einliegerwohnung gibt es nur 30 % Grundförderung (plus ggf. 5 % Effizienz – nehmen wir an nein in diesem Fall). Fördersatz Nebenwohnung: 30 %. Förderung Hauptwohnung: 50 % von 18.000 = 9.000 €. Förderung Zweitwohnung: 30 % von 18.000 = 5.400 €. Gesamt erhält der Eigentümer 14.400 € Zuschuss. (Das entspricht 40 % der Gesamtkosten 36k – der Schnitt lag hier zwischen den unterschiedlichen Fördersätzen.)
- Vermietetes Mehrfamilienhaus (4 Wohneinheiten), Gaszentralheizung wird ersetzt durch Wärmepumpe. Kosten: 60.000 €. Eigentümer ist Vermieter, daher kein Klima- oder Einkommensbonus. Effizienzbonus 5 % möglich, falls z. B. auf Erdsonden gesetzt wird. Somit Fördersatz max. 35 %. Kostenobergrenze für 4 WE: 30k + 15k*3 = 75.000 € (die tatsächlichen 60k liegen darunter, also 60k relevant). Förderung: 35 % von 60.000 = 21.000 € Zuschuss. Hätte der Vermieter eine Luft-WP ohne Effizienzbonus genommen, wären es 30 % von 60k = 18.000 € gewesen. Man sieht: für Vermieter bleibt es bei relativ moderaten Zuschüssen, während Selbstnutzer deutlich mehr erzielen können.
Diese Beispiele zeigen die Bandbreite: Von einigen Tausend Euro in Fällen ohne Boni bis hin zum vollen 21.000 €-Zuschuss bei optimaler Konstellation. In der Regel bewegen sich viele Eigenheimbesitzer im Bereich 30–50 % Förderung, sofern sie eine alte Heizung ersetzen (Klimabonus) – was oft 5-stellige Förderbeträge ergibt. Wichtig bei solchen Kalkulationen: immer sowohl prozentual als auch absolut denken (teure Anlagen stoßen an die Deckelung). Letztlich kann die Förderung die Wärmepumpe finanziell sehr attraktiv machen und die Amortisationszeit erheblich verkürzen.
Förderung Wärmepumpe optimal nutzen
Die Förderung für Wärmepumpen in Deutschland ist derzeit so hoch wie nie und bietet privaten Eigentümern enorme finanzielle Anreize, auf klimafreundliche Heiztechnik umzusteigen. Mit bis zu 70 % Zuschuss und Förderbeträgen von oftmals 10.000 € bis 20.000 € reduziert der Staat die Investitionskosten erheblich. Entscheidend ist, die Förderbedingungen genau zu kennen: Selbstnutzende Hausbesitzer profitieren von zusätzlichen Boni wie dem Klimabonus für den Austausch alter Kessel und dem Einkommensbonus für geringere Einkommen, während die Grundförderung allen offensteht. Eine sorgfältige Planung in Zusammenarbeit mit Fachbetrieben und Energieberatern stellt sicher, dass alle technischen Vorgaben erfüllt werden und der Antrag korrekt abläuft. Wer die beschriebenen Schritte einhält – von der Vertragsschließung mit Fördervorbehalt über die BzA-Erstellung bis zur fristgerechten Nachweis-Einreichung – kann sich den Zuschuss erfolgreich sichern. Trotz der komplexen Richtlinien sollte man sich von bürokratischen Hürden nicht abschrecken lassen: Die Mühe lohnt sich, denn die Wärmepumpen-Förderung spart bares Geld und beschleunigt die Amortisation der Heizungsmodernisierung deutlich. Nutzen Sie also die aktuellen Fördermöglichkeiten, um Ihr Zuhause fit für die Zukunft zu machen – ökologisch sinnvoll und ökonomisch attraktiv dank staatlicher Unterstützung. So kommen Sie Ihrem Ziel einer modernen, effizienten und umweltfreundlichen Heizung einen großen Schritt näher, ohne Ihr Budget übermäßig zu belasten. Viel Erfolg bei Ihrem Wärmepumpen-Projekt!
Förderberatung, Technikplanung und Umsetzung mit STEUER
Die Vielzahl an Fördermöglichkeiten macht den Umstieg auf eine Wärmepumpe wirtschaftlich besonders attraktiv – vorausgesetzt, die Planung stimmt und die Anträge werden korrekt und rechtzeitig gestellt. Genau hier zeigt sich der Mehrwert eines erfahrenen Fachpartners wie STEUER. Wir von STEUER beraten anspruchsvolle Privatkunden, Hotellerie, Gastronomie sowie öffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein und Hamburg mit einem ganzheitlichen Ansatz.
Der Einstieg in ein Wärmepumpenprojekt beginnt bei STEUER mit einer fundierten Vor-Ort-Analyse. Gebäudeart, Heizsystem, Raumangebot und Nutzungsverhalten werden individuell erfasst. Aus diesen Daten entwickelt das Planungsteam eine passende Lösung – technisch wie förderrechtlich. So wird frühzeitig geklärt, ob ein Anspruch auf Klimabonus, Einkommensbonus oder regionale Zuschüsse besteht und welche technischen Mindeststandards für die Förderung eingehalten werden müssen.
STEUER kennt die Förderlandschaft aus langjähriger Praxis. Kunden erhalten Unterstützung bei der Beantragung von KfW-Zuschüssen, kommunalen Förderungen oder IB.SH-Darlehen – inklusive aller Antragsdokumente, technischen Nachweise und Bestätigungen zum Antrag (BzA). Der Zeitplan für Lieferung und Montage wird dabei stets auf die Förderbedingungen abgestimmt, damit kein Förderanspruch durch verfrühte Auftragsvergabe verloren geht.
Die Installation erfolgt durch eigene Montageteams sowie qualifizierte Partnerunternehmen aus der Region. Dabei kümmert sich STEUER nicht nur um die Wärmepumpe selbst, sondern auch um alle Begleitgewerke – vom Rückbau der Altanlage über die Aufstellung der Außeneinheit bis zur Einbindung in die Haussteuerung. Der hydraulische Abgleich, Pufferspeicher, Zirkulationssteuerung und die Anbindung an PV oder Smart Grid werden dabei praxisgerecht mitgedacht und umgesetzt.
Nach dem Einbau steht STEUER auch für Wartung, Störungsdienst und Optimierung zur Verfügung. Wer möchte, erhält einen Servicevertrag mit festen Intervallen, transparenter Kostenstruktur und schnellen Reaktionszeiten. Gerade bei anspruchsvollen Projekten – etwa in Hotels oder größeren Wohnobjekten – sorgt dieser Rundumservice für langfristige Betriebssicherheit.
Wer in Schleswig-Holstein, Kiel oder Hamburg in eine Wärmepumpe investieren und gleichzeitig das volle Förderpotenzial nutzen möchte, profitiert von der Erfahrung und Struktur eines regional verankerten Fachbetriebs wie STEUER. Die Kombination aus Technik-, Förder- und Servicekompetenz macht den Weg zur förderfähigen Wärmewende planbar – und die Umsetzung wirtschaftlich wie technisch nachhaltig.
