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Gas‑Heizung: Technik, Kosten und Zukunftsperspektive in Hamburg & Schleswig‑Holstein

Die Antwort auf einen Blick:
Eine moderne Gas‑Heizung nutzt Brennwerttechnik, die auch die Kondensationswärme der Abgase zur Wärmeerzeugung nutzt. In Hamburg und Schleswig‑Holstein gelten bereits heute erneuerbare Energiepflichten, und ab 2026 müssen neue Heizungen zu 65 Prozent aus erneuerbaren Quellen gespeist werden. Der Beitrag erläutert Aufbau, Arten und Effizienz von Gasheizungen, beschreibt gesetzliche Vorgaben, Kostenfaktoren und Alternativen wie Hybridheizungen und Wärmepumpen. Praxistipps zeigen, wann die Modernisierung einer bestehenden Anlage sinnvoll ist und wann der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung bessere Perspektiven bietet.

Gegenwart und Zukunft der Gasheizung

Trotz rasanter Zuwächse bei Wärmepumpen und Fernwärme bleibt die Gas‑Heizung in Deutschland das meistverbreitete Heizsystem. Viele Ein‑ und Mehrfamilienhäuser, gastronomische Betriebe und Pflegeeinrichtungen werden mit Erdgas oder Flüssiggas beheizt, weil die Anschaffungskosten niedrig und die Technik ausgereift sind. Gleichzeitig zeichnet sich eine Zeitenwende ab: Das Gebäudeenergiegesetz verlangt bei neuen Heizungen ab 2026 mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie. Auch das Hamburger Klimaschutzgesetz und das Energiewende‑ und Klimaschutzgesetz Schleswig‑Holstein schreiben bei Heizungserneuerungen bereits heute einen erneuerbaren Anteil vor. Der CO₂‑Preis sorgt für steigende Betriebskosten. Eigentümer stehen damit vor grundlegenden Entscheidungen: Lohnt sich eine Modernisierung oder ein Austausch des vorhandenen Gaskessels? Welche Alternativen gibt es? Wie lange dürfen Gasheizungen weiter betrieben werden?

Der vorliegende Artikel erläutert Funktionsweise, Arten und Dimensionierung von Gasheizungen, stellt Vorteile und Nachteile gegenüber und informiert über gesetzliche Fristen und Förderbedingungen in Hamburg und Schleswig‑Holstein. Er zeigt, welche Faktoren bei der Entscheidungsfindung wichtig sind und gibt konkrete Planungshilfen für Hausbesitzer und Betreiber kleiner Gewerbeimmobilien.

Aufbau, Brennwerttechnik und Heizungsarten

Eine Gas‑Heizung erzeugt Wärme durch die Verbrennung von gasförmigen Brennstoffen. Über einen Brenner wird das Gas gezielt entzündet, die entstehende Wärme erhitzt Wasser im Wärmetauscher, das anschließend über Radiatoren oder Fußbodenheizungen an die Räume abgegeben wird. Der wichtigste Unterschied zwischen modernen und veralteten Systemen liegt in der Brennwerttechnik: Sie nutzt zusätzlich die Kondensationswärme des Wasserdampfs im Abgas und erzielt dadurch sehr hohe Wirkungsgrade. Zu den geläufigsten Gasheizungsarten zählen die Zentralheizung, die ganze Gebäude versorgt, die Gastherme (auch Etagenheizung genannt), die einzelne Wohnungen beheizt, und die Flüssiggasheizung, die mit Propan aus einem Tank betrieben wird. Moderne Hybridheizungen kombinieren einen Gasbrennwertkessel mit erneuerbaren Energiequellen wie Wärmepumpe oder Solarthermie.

Funktionsprinzip einer Gasheizung

Im Zentrum einer Gasheizung steht der Gasbrenner, der Erdgas, Flüssiggas oder Biogas verbrennt. Das entstehende Abgas strömt durch einen Wärmetauscher, der die Wärme an das Heizwasser überträgt. Dieses zirkuliert mit einer Umwälzpumpe durch das Heizungsnetz und gibt die Energie an Heizkörper oder Fußbodenheizungen ab. Bei konventionellen Heizwertgeräten verlässt das Abgas den Kessel bei hohen Temperaturen, und ein Teil der im Wasserdampf enthaltenen Wärme geht über den Schornstein verloren. Brennwertgeräte führen die Abgase durch einen zweiten Wärmetauscher und kühlen sie so weit ab, dass der Wasserdampf kondensiert. Die freigesetzte Latentwärme wird zusätzlich genutzt. Um diesen Effekt zu erreichen, muss die Rücklauftemperatur aus dem Heizsystem relativ niedrig sein, meist unter 55 °C. Große Heizflächen, niedrige Vorlauftemperaturen und eine gute hydraulische Abstimmung begünstigen die Brennwertnutzung.

Unterschied zwischen Heizwert- und Brennwerttechnik

Ältere Heizwertkessel (Konstanttemperaturkessel) arbeiten mit hohen Verbrennungstemperaturen. Sie heizen das Wasser im Kessel auf einen konstanten Wert, wodurch häufig hohe Abgasverluste entstehen. Moderne Niedertemperaturkessel können ihre Betriebstemperatur an den Bedarf anpassen, doch auch sie nutzen die im Wasserdampf enthaltene Wärme nicht vollständig. Brennwertkessel nutzen dagegen den Brennwert des Gases fast vollständig aus. Sie kühlen die Abgase unter den Taupunkt, wodurch Wasser kondensiert und zusätzliche Wärme frei wird. Die Effizienz kann bis zu 98 Prozent des theoretisch nutzbaren Energieinhalts erreichen. Damit die Brennwerttechnik optimal arbeitet, sind besondere Materialien für den Wärmetauscher sowie ein säurebeständiger Abgasweg und eine Kondensatableitung erforderlich. Bei der Umrüstung eines Altbaus muss auch der Schornstein angepasst oder ausgekleidet werden, da das Abgas kühler und feuchter ist als bei älteren Kesseln.

Arten von Gasheizungen

Gaszentralheizung: Diese Heizungsart versorgt ein gesamtes Gebäude mit Wärme und Warmwasser. Sie wird häufig als Brennwertkessel im Keller installiert. Ein Warmwasserspeicher sorgt für ausreichend Brauchwarmwasser. Durch eine zentrale Regelung können mehrere Heizzonen separat gesteuert werden.

Gastherme/Gasetagenheizung: Eine Gastherme ist kompakter und wird oft in einzelnen Wohnungen installiert. Sie kann sowohl als Kombitherme (Heizung und Warmwasser) als auch nur für Heizzwecke verwendet werden. Gasthermen benötigen keinen großen Heizraum, erfordern aber einen Gasanschluss in der Wohnung und einen geeigneten Abgasweg. Sie zählen zu den kostengünstigeren Varianten, haben aber meist eine geringere Leistung als zentrale Systeme.

Flüssiggasheizung: In ländlichen Regionen ohne Erdgasnetz kann eine Flüssiggasheizung eine Alternative sein. Der Brennstoff Propan wird in einem oberirdischen oder unterirdischen Tank gelagert. Das System arbeitet wie eine Erdgasheizung, benötigt jedoch Platz für den Tank und hat höhere Brennstoffpreise. Flüssiggas lässt sich auch als Übergangslösung einsetzen, wenn der Anschluss an das Erdgasnetz nicht wirtschaftlich ist.

Hybridheizung: Eine Hybridheizung kombiniert die Gasheizung mit erneuerbaren Komponenten wie Solarthermie oder Wärmepumpe. Der Gasbrennwertkessel deckt Lastspitzen ab, während die erneuerbaren Module die Grundlast tragen. Diese Lösung hilft, den geforderten erneuerbaren Anteil zu erfüllen und senkt den Gasverbrauch. In Norddeutschland ist eine Kombination mit einer Luft‑Wasser‑Wärmepumpe besonders verbreitet, da die Außentemperaturen mild sind und die Pumpe effizient arbeiten kann.

Brennstoffzellenheizung und Mikro‑Blockheizkraftwerke: Fortgeschrittene Anlagen nutzen Gas, um neben Wärme auch Strom zu erzeugen. Brennstoffzellenheizungen wandeln Erdgas über chemische Prozesse in Strom und Wärme um, während Mikro‑Blockheizkraftwerke (BHKW) mit Motor oder Stirlingaggregat arbeiten. Beide Technologien erhöhen die Gesamteffizienz, sind aber kostenintensiver und erfordern eine genaue Auslegung.

Dimensionierung, Installation und Betrieb

Die Anschaffung einer Gasheizung ist mehr als das Aufstellen eines Kessels. Eine fachgerechte Planung sichert den wirtschaftlichen Betrieb, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Sicherheit der Anlage. Dabei müssen Heizlastberechnung, Dimensionierung, Installationsnormen und Wartung berücksichtigt werden.

Heizlast und Dimensionierung

Eine der wichtigsten Grundlagen für die Auslegung ist die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Sie ermittelt den maximalen Wärmebedarf eines Gebäudes unter Normaußentemperatur. Faktoren wie Gebäudedämmung, Fensterflächen, Raumvolumen, Luftwechsel und klimatische Bedingungen gehen in die Berechnung ein. In Hamburg und Schleswig‑Holstein liegen die Wintertemperaturen meist wenige Grad über dem Gefrierpunkt, was zu relativ moderaten Heizlasten führt. Dennoch können Altbauten mit schlechter Dämmung hohe Leistungen erfordern. Eine zu große Kesselleistung führt zu häufigen Starts und Stopps, was Verschleiß, Abgasverluste und Mehrverbrauch verursacht. Ein zu kleiner Kessel kann dagegen an besonders kalten Tagen nicht genügend Wärme liefern. Daher sollte die Heizlast möglichst präzise ermittelt und die Kesselgröße darauf abgestimmt werden.

Voraussetzungen für die Installation

Gasanschluss: Für die Erdgasheizung ist ein Zugang zum Gasnetz erforderlich. Falls kein Netz verfügbar ist, kann eine Flüssiggasheizung mit Tank verwendet werden. Der Anschluss an das Netz muss von einem Fachbetrieb vorgenommen werden, der die technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI) einhält. Leitungswege, Absperreinrichtungen und Druckregler sind genau zu planen.

Abgasanlage: Gasheizungen benötigen einen sicheren Abgasweg. Bei Brennwertgeräten reicht häufig ein Kunststoff‑ oder Edelstahlrohr, das im vorhandenen Schornstein geführt wird. Konventionelle Kessel benötigen feuerfeste Schornsteine, die den höheren Abgastemperaturen standhalten. Die Abgasanlage muss vom Schornsteinfeger abgenommen werden. Eine Kondensatableitung ist erforderlich, um das saure Kondensat sicher abzuleiten.

Heizflächen und Hydraulik: Um die Vorteile der Brennwerttechnik zu nutzen, sollten die Heizflächen groß genug dimensioniert werden. Fußbodenheizungen oder niedertemperaturfähige Radiatoren ermöglichen niedrige Rücklauftemperaturen. Eine hydraulische Abgleich stellt sicher, dass alle Heizkörper gleichmäßig durchströmt werden und dass der Kessel in effizienten Temperaturbereichen betrieben wird.

Elektrischer Anschluss: Auch eine Gasheizung benötigt Strom, etwa für die Regelung, die Umwälzpumpe und die Zündung. Die elektrische Installation muss den geltenden Normen entsprechen, und Schutzeinrichtungen wie FI‑Schalter sind vorzusehen. Eine Notstromversorgung kann in sensiblen Bereichen (Pflegeeinrichtungen) sinnvoll sein.

Installation und Inbetriebnahme

  1. Planung und Angebot: Ein Heizungsfachbetrieb prüft den Zustand des Gebäudes, ermittelt die Heizlast und erstellt ein Konzept. Dabei wird festgelegt, ob eine rein fossile Gasheizung noch sinnvoll ist oder ob ein Hybrid‑ oder reines erneuerbares System besser passt.
  2. Demontage der Altanlage: Alte Kessel und Tanks werden fachgerecht demontiert. Eventuell muss der Schornstein saniert oder ausgekleidet werden.
  3. Montage des Kessels: Der neue Brennwertkessel oder die Gastherme wird aufgestellt oder an der Wand montiert. Anschließend erfolgt der Anschluss an das Heizungsnetz, den Gasstrang und den Schornstein. Dichtheitsprüfungen sind vorgeschrieben.
  4. Integration erneuerbarer Komponenten: Bei Hybridheizungen werden zusätzlich Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Pufferspeicher installiert. Die Systemsteuerung koordiniert die Energiequellen, sodass der Gaskessel nur bei Bedarf einspringt.
  5. Inbetriebnahme: Der Fachbetrieb nimmt die Anlage in Betrieb, prüft Verbrennungseinstellung, Gasdruck, Abgaswerte und Sicherheitseinrichtungen. Eine Einweisung des Betreibers in die Bedienung und Regelung erfolgt ebenfalls.

Betrieb und Wartung

Gasheizungen sind wartungsarm, benötigen jedoch regelmäßige Inspektionen. Mindestens einmal jährlich sollte ein Wartungsdienst die Einstellungen, Brennerdüsen, Abgasführung, Dichtheit und Sicherheitsventile kontrollieren. Auch der Schornsteinfeger führt Abgasmessungen durch, um die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten zu bestätigen. Bei Brennwerttechnik muss der Kondensatablauf gereinigt werden, damit er nicht verstopft. Eine gepflegte Anlage arbeitet effizienter, verlängert ihre Lebensdauer und reduziert das Risiko von Ausfällen im Winter.

Altbau, Neubau und gewerbliche Objekte

Gasheizungen finden sich in unterschiedlichen Gebäudetypen. Jede Situation bringt eigene Herausforderungen und Chancen. In Hamburg und Schleswig‑Holstein stehen viele Gebäude vor dem Modernisierungsdruck, während Neubauten bereits die hohen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen müssen.

Gasheizung im Altbau

Viele Bestandsgebäude in Norddeutschland nutzen ältere Gasheizungen mit schlechter Effizienz. Häufig handelt es sich um Kessel, die vor mehr als 20 Jahren installiert wurden, ohne Brennwerttechnik oder hydraulischen Abgleich. Derartige Anlagen verbrauchen viel Brennstoff und verursachen hohe Betriebskosten. Der Austausch durch einen modernen Brennwertkessel kann kurzfristig den Gasverbrauch reduzieren. Allerdings schreibt § 72 des Gebäudeenergiegesetzes vor, dass Konstanttemperaturkessel nach 30 Betriebsjahren ausgetauscht werden müssen, sofern sie nicht zu den modernen Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln gehören. Außerdem müssen Sie bedenken, dass ab 2026 bei Heizungstausch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energieanteile erforderlich sind. Für Altbauten bedeutet das: Entweder ergänzen Sie den Gasbrennwertkessel mit Solarthermie oder Wärmepumpe, oder Sie entscheiden sich gleich für ein vollständig erneuerbares System. Ebenso wichtig sind dämmtechnische Maßnahmen wie Dach‑ und Fassadendämmung oder der Austausch alter Fenster. Eine wärmegedämmte Gebäudehülle senkt die Heizlast deutlich und verbessert die Effizienz aller Heizsysteme.

Neubau: gasbetrieben nur unter Auflagen

Im Neubau haben Gasheizungen in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung verloren. Das liegt an der Anforderung, dass neue Heizungen in Neubaugebieten seit 2024 zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien bestehen müssen. Gasheizungen können diesen Anteil nur erfüllen, wenn sie mit Solarthermie, Wärmepumpe oder einem hohen Anteil an Biogas betrieben werden. Neubauprojekte außerhalb neuer Baugebiete dürfen unter bestimmten Bedingungen noch reine Gasbrennwertanlagen installieren, müssen aber stufenweise steigende Anteile erneuerbarer Brennstoffe verwenden: 15 Prozent ab 2029, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Angesichts dieser Vorgaben und der steigenden CO₂‑Kosten entscheiden sich viele Bauherren direkt für eine Wärmepumpe oder einen Anschluss ans Wärmenetz. Eine Gasheizung kann sinnvoll sein, wenn der Anschluss ans Wärmenetz nicht vorhanden ist und die Investition in eine Wärmepumpe kurzfristig nicht möglich ist. In diesem Fall sollte die Gasheizung H₂‑Ready oder „Renewable Ready“ sein, um sie später auf Wasserstoff oder Hybridbetrieb umrüsten zu können. Beachten Sie, dass heute angebotene H₂‑Ready‑Geräte nur mit einem geringen Anteil von Wasserstoff (ca. 20 %) betrieben werden können und für den reinen Wasserstoffbetrieb umgerüstet werden müssen.

Kleine und mittlere Gewerbeobjekte

Hotels, Gaststätten, kleine Pflegeeinrichtungen und andere Gewerbebetriebe haben besondere Anforderungen an Betriebs- und Investitionssicherheit. Eine Gasheizung bietet planbare Wärme und kann Spitzenlasten decken. Allerdings sind Betriebe von steigenden Gaspreisen betroffen und müssen die gesetzlichen Pflichten erfüllen. Für sie lohnt sich eine Hybridlösung: Die Wärmepumpe deckt die Grundlast effizient ab, während die Gasheizung nur bei hohem Bedarf läuft. Zusätzlich kann eine Brennstoffzellenheizung interessant sein, da sie gleichzeitig Strom erzeugt und somit die Energiekosten senkt. Gewerbebetriebe können außerdem durch den Anschluss an ein regionales Fernwärmenetz eine zukunftssichere Alternative zu Gas wählen. Der Anschluss ist jedoch an die Verfügbarkeit des Netzes gebunden und kann Investitionen in Hausanschlüsse und Übergabestationen erfordern.

Typische Fehler und wie man sie vermeidet

In der Praxis treten bei Planung, Installation und Betrieb von Gasheizungen immer wieder Fehler auf, die zu ineffizientem Betrieb und höheren Kosten führen. Häufige Problemfelder sind:

  • Fehlende Heizlastberechnung: Ohne genaue Ermittlung der benötigten Leistung wird der Kessel häufig zu groß dimensioniert. Das führt zu Taktbetrieb und erhöhten Abgasverlusten. Lassen Sie daher vor dem Kauf die Heizlast berechnen.
  • Verzicht auf hydraulischen Abgleich: Ein nicht abgeglichenes System führt zu ungleichmäßiger Wärmeverteilung. Dies beeinträchtigt den Brennwerteffekt, da der Rücklauf zu warm bleibt. Ein Abgleich verbessert den Komfort und die Effizienz.
  • Ungeeignete Regelung: Eine veraltete oder falsch eingestellte Regelung kann den Kessel zu hohen Vorlauftemperaturen fahren lassen und den Brennwertnutzen mindern. Moderne Regelungen passen die Temperatur an den Bedarf an.
  • Mangelnde Wartung: Verschmutzte Brenner und Wärmetauscher verschlechtern den Wirkungsgrad. Planen Sie jährliche Wartungen und beauftragen Sie einen zertifizierten Heizungsfachbetrieb.
  • Nicht Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen: Eigentümer müssen wissen, dass alte Kessel nach 30 Jahren getauscht werden müssen und dass die 65‑Prozent‑Regel ab 2026 gilt. Versäumen Sie diese Fristen, drohen Bußgelder und Nachrüstpflichten. Informieren Sie sich daher frühzeitig über kommunale Wärmeplanung und Förderprogramme.
Gas-Heizung

Regionale Aspekte: Hamburg und Schleswig‑Holstein

Die gesetzlichen Vorgaben und klimatischen Bedingungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Für Eigentümer in Hamburg und Schleswig‑Holstein gibt es spezielle Erneuerbare‑Energien‑Pflichten und Empfehlungen, die bei der Planung einer Gasheizung berücksichtigt werden müssen.

Hamburg

Das Hamburgische Klimaschutzgesetz sieht seit 2021 vor, dass bei einem Heizungstausch in Bestandsgebäuden mindestens 15 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen müssen. Für Gasheizungen bedeutet das, dass eine Solarthermieanlage, eine Wärmepumpe oder ein Anschluss an ein Fernwärmenetz zur Deckung eines Teils der Heizenergie installiert werden muss. Ab Ende Juni 2026 gelten die bundesweiten Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes: Neue Heizungen müssen dann zu 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen. Gas‑ und Ölheizungen können weiterhin betrieben werden, sofern sie funktionstüchtig sind, aber alte Konstanttemperaturkessel müssen nach 30 Jahren ersetzt werden. Die Stadt bietet Beratungsangebote und fördert die Umstellung auf erneuerbare Heizungen. Wer eine Gasheizung in Hamburg erneuern möchte, sollte die kommunale Wärmeplanung abwarten, die festlegt, in welchen Gebieten Fernwärme verfügbar sein wird. Für Neubauten gilt die 65‑Prozent‑Pflicht schon ab 2024, sodass reine Gasbrennwertanlagen nur in Ausnahmefällen zulässig sind.

Schleswig‑Holstein

Mit dem Energiewende‑ und Klimaschutzgesetz (EWKG) hat Schleswig‑Holstein am 29. März 2025 eine Pflicht zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energie eingeführt: Bei einem Austausch oder Einbau einer Heizungsanlage in Gebäuden, die vor 2009 errichtet wurden, müssen mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien, Strom oder unvermeidbarer Abwärme gedeckt werden. Als erneuerbare Wärme gelten Solarthermie, Umweltwärme (Wärmepumpen), Geothermie, Biomasse und grüner Wasserstoff. Diese Pflicht gilt für Gebäude mit zentraler Heizung; Wohnungen mit Gasetagenheizungen sind erst bei der Umstellung auf eine zentrale Heizung betroffen. Das EWKG ergänzt die bundesweiten Regeln des Gebäudeenergiegesetzes, sodass spätestens 2026 auch hier die 65‑Prozent‑Anforderung greift. In Regionen mit Fernwärmenetzen kann der Anschluss an das Netz eine einfache Möglichkeit sein, die erneuerbaren Vorgaben zu erfüllen. Schleswig‑Holstein bietet zudem Beratungsangebote und Förderungen für die Nutzung erneuerbarer Energien.

Klimatische und infrastrukturelle Bedingungen

Hamburg und Schleswig‑Holstein zeichnen sich durch milde Winter mit Durchschnittstemperaturen um drei bis vier Grad Celsius und durch hohe Luftfeuchtigkeit aus. Die Heizsaison ist kürzer als in südlichen Regionen, was die Heizlast verringert. Gleichzeitig sind die Regionen windreich, was für zukünftige grüne Wasserstoffproduktion aus Windstrom interessant ist. Dennoch wird Wasserstoff primär für Industrie und Schwerlastverkehr benötigt. Für die Gasversorgung existieren dichte Netze in den Städten, während ländliche Gebiete oft auf Flüssiggas oder alternative Heizsysteme angewiesen sind. Die Verfügbarkeit von Fernwärme nimmt in den Metropolgebieten zu, insbesondere in Hamburg, wo neue Quartiere zunehmend an Wärmenetze angeschlossen werden. Eigentümer sollten prüfen, ob ein Anschluss möglich ist, bevor sie in eine neue Gasheizung investieren.

Kosten- und Förderlogik: Wirtschaftliche Betrachtung

Gasheizungen galten lange Zeit als kostengünstige Heizsysteme. Sie sind in der Anschaffung relativ günstig und lassen sich mit moderatem Aufwand installieren. Doch die wirtschaftliche Betrachtung muss heute mehrere Faktoren berücksichtigen: Anschaffungskosten, Betriebskosten, CO₂‑Abgaben, rechtliche Anforderungen und Förderprogramme.

Anschaffungs- und Installationskosten

Die Anschaffungskosten für eine Gasheizung hängen von der Art des Kessels, der Leistung, der benötigten Abgasanlage und den Montagekosten ab. Gasthermen sind vergleichsweise preiswert und einfach zu montieren. Größere bodenstehende Brennwertkessel erfordern einen Heizraum, einen Warmwasserspeicher und eine passende Abgasführung, was die Kosten erhöht. Zusätzlich können bei einer Umrüstung von Heizwert‑ auf Brennwerttechnik Umbauten am Schornstein und der Kondensatableitung notwendig sein. Hybridheizungen verursachen höhere Investitionen, da eine Wärmepumpe, Solarthermie oder andere erneuerbare Komponenten hinzukommen. Langfristig amortisieren sich diese Investitionen jedoch häufig durch geringere Energiekosten und die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.

Betriebskosten und CO₂‑Preis

Während die Anschaffungskosten überschaubar sind, bestimmen die laufenden Kosten maßgeblich die Wirtschaftlichkeit einer Gasheizung. Dazu gehören der Gaspreis, Wartung, Schornsteinfegergebühren und der Strombedarf für Pumpen und Regelung. Seit Einführung der nationalen CO₂‑Bepreisung werden fossile Brennstoffe schrittweise teurer. Dieser CO₂‑Preis steigt jährlich an und verteuert das Heizen mit Gas. Zugleich schwanken die Gaspreise stark, beeinflusst durch globale Märkte und geopolitische Ereignisse. Eine langfristige Kalkulation ist daher schwierig. Wer eine Gasheizung betreibt, sollte mit steigenden Betriebskosten rechnen und gegebenenfalls Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen, etwa durch Dämmung oder den Austausch alter Umwälzpumpen.

Fördermöglichkeiten und steuerliche Anreize

Reine Gasheizungen werden seit 2023 kaum noch staatlich gefördert. Förderungen konzentrieren sich auf Anlagen, die erneuerbare Energien integrieren. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert Hybridheizungen, bei denen ein Gasbrennwertkessel mit Solarthermie oder Wärmepumpe kombiniert wird. Zudem gibt es steuerliche Vorteile für energetische Sanierungen: Eigentümer können Teile der Investitionskosten über mehrere Jahre von der Steuer absetzen. Lokale Programme in Hamburg und Schleswig‑Holstein unterstützen Energieberatungen und den Anschluss an Wärmenetze. Da sich die Förderlandschaft häufig ändert, sollten Eigentümer vor der Investition den aktuellen Stand prüfen und Anträge rechtzeitig stellen.

Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu Alternativen

Bei der Entscheidung zwischen Gasheizung und alternativen Heizsystemen spielen Lebenszykluskosten eine wichtige Rolle. Wärmepumpen haben höhere Anschaffungskosten, aber niedrigere Betriebskosten, insbesondere wenn sie mit Photovoltaikstrom kombiniert werden. Biomasseheizungen bieten eine klimafreundliche Alternative, erfordern jedoch Lagerraum und haben höhere Wartungsaufwände. Fernwärme ist abhängig von der Netzverfügbarkeit, bietet aber Planungs- und Preisstabilität. Gasheizungen können in gut gedämmten Gebäuden mit niedrigem Wärmebedarf durch Hybridbetrieb effizient bleiben, verlieren aber im Vergleich zu rein erneuerbaren Systemen zunehmend an Wirtschaftlichkeit. Bei der Berechnung sollte auch das Risiko zukünftiger Gesetzesänderungen und CO₂‑Preissteigerungen berücksichtigt werden.

Entscheidungs- und Planungshilfen: So treffen Sie die richtige Wahl

Die Wahl der richtigen Heiztechnik hängt von vielen Faktoren ab. Die nachfolgenden Hinweise bieten Orientierung, damit Sie den für Ihr Gebäude passenden Weg finden.

Ist‑Analyse des Gebäudes

Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme Ihrer Immobilie. Prüfen Sie:

  • Alter und Zustand des Kessels: Modernere Brennwertgeräte mit niedrigem Verbrauch können noch einige Jahre weiterlaufen. Ältere Konstanttemperaturkessel sollten zeitnah ersetzt werden.
  • Wärmebedarf und Gebäudedämmung: Je besser das Haus gedämmt ist, desto niedriger ist die Heizlast. In gut sanierten Häusern lohnt sich eher eine Wärmepumpe oder eine Hybridheizung.
  • Heizflächen: Große Flächenheizungen sind ideal für niedrige Vorlauftemperaturen. Kleine Heizkörper limitieren den Brennwerteffekt und verringern die Effizienz von Wärmepumpen.
  • Gasanschluss und Alternativen: Ermitteln Sie, ob ein Gasanschluss vorhanden ist oder hergestellt werden kann. Prüfen Sie die Verfügbarkeit von Fernwärme, Biogas, Holzpellets oder die Option einer Wärmepumpe.
  • Zukünftige Pläne: Planen Sie einen Umbau, Anbau oder sogar einen Neubau? Berücksichtigen Sie langfristige Pläne bei der Wahl der Heiztechnik.

Abwägung von Modernisierung oder Heizungstausch

Wenn Ihre bestehende Gasheizung noch gut funktioniert und nicht älter als 10 bis 15 Jahre ist, kann eine Modernisierung sinnvoll sein. Dazu zählen der Einbau effizienter Heizungsregler, der hydraulische Abgleich und gegebenenfalls die Ergänzung mit Solarthermie. Sie erhöhen den erneuerbaren Anteil und verbessern die Effizienz. Bei einem Kesselalter von über 20 Jahren und fehlender Brennwerttechnik ist ein Heizungstausch oft wirtschaftlicher. Bedenken Sie dabei die gesetzlichen Fristen: Nach 30 Jahren müssen alte Kessel ersetzt werden, und ab 2026 gilt die 65‑Prozent‑Regel für neue Heizungen. Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit für die Beantragung von Förderungen und die Koordination mit Handwerksbetrieben.

Auswahl der richtigen Technologie

  1. Brennwertkessel als Übergangslösung: Wer kurzfristig eine defekte Heizung ersetzen muss, kann einen Gas‑Brennwertkessel als Übergang wählen. Dieser arbeitet effizienter als alte Heizwertkessel. Allerdings sollten Sie zusätzlich eine Solarthermie oder eine Wärmepumpe einbinden, um den erneuerbaren Anteil sicherzustellen. Achten Sie auf „Renewable Ready“‑ oder „H₂‑Ready“‑Zertifikate, damit sich die Anlage später umrüsten lässt.
  2. Hybridheizung: Eine Kombination aus Gasheizung und Wärmepumpe oder Solarthermie ist in vielen Fällen eine gute Lösung. Dabei deckt die Wärmepumpe den Grundbedarf, während der Gasbrennwertkessel nur Spitzenlasten abdeckt. Diese Lösung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und reduziert den Gasverbrauch deutlich.
  3. Vollständiger Umstieg auf erneuerbare Energien: Für gut gedämmte Gebäude ist eine Wärmepumpe zusammen mit Photovoltaik oft die wirtschaftlichste und klimafreundlichste Lösung. Pelletheizungen oder Fernwärme können Alternativen sein, je nach Verfügbarkeit und individuellen Präferenzen. Der Umstieg erfordert höhere Investitionskosten, bietet jedoch langfristige Sicherheit vor steigenden CO₂‑Abgaben.
  4. Brennstoffzelle oder KWK: Für Betriebe mit hohem Strombedarf können Brennstoffzellenheizungen oder Blockheizkraftwerke interessant sein, da sie Wärme und Strom gleichzeitig erzeugen. Diese Systeme sind komplexer und teurer, aber sie nutzen den Brennstoff sehr effizient.

Zeitplanung und Umsetzung

  • Kommunale Wärmeplanung abwarten: Bis Ende Juni 2026 müssen Kommunen mit mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern Wärmepläne vorlegen. Diese Pläne geben Aufschluss darüber, ob in Ihrer Straße künftig ein Wärmenetz entsteht. Warten Sie diese Informationen ab, bevor Sie sich für eine Gasheizung entscheiden.
  • Fachberatung einholen: Vor dem Kauf einer neuen Heizungsanlage ist eine unabhängige Energieberatung empfehlenswert. Sie zeigt technologische und wirtschaftliche Optionen und klärt, welche Förderungen in Frage kommen. Für fossile Heizungen ist eine Beratung ab 2024 ohnehin gesetzlich vorgeschrieben.
  • Förderanträge stellen: Beantragen Sie Fördermittel vor Beginn der Arbeiten. Achten Sie darauf, dass Bestätigungen vorliegen, bevor Sie den Auftrag vergeben. Sonst verlieren Sie Ansprüche.
  • Koordination mit Handwerkern: Auftragssituation und Lieferzeiten können längere Wartezeiten verursachen. Planen Sie ausreichend Puffer und klären Sie zeitnah Termine für Montage und Inbetriebnahme.

Gasheizungen im Wandel

Gasheizungen haben jahrzehntelang zuverlässig für Wärme gesorgt und sind technisch ausgereift. Brennwertkessel nutzen den Brennstoff effizienter als ältere Heizwertgeräte, und viele Anlagen lassen sich mit Solarthermie oder Wärmepumpen kombinieren. Dennoch stehen Gasheizungen vor einem strukturellen Wandel: Das Gebäudeenergiegesetz und die Landesgesetze in Hamburg und Schleswig‑Holstein verlangen einen hohen Anteil erneuerbarer Energie. Ab 2026 werden reine Gasheizungen in Neubauten und bei Heizungstausch kaum noch zulässig sein. Steigende CO₂‑Preise und die unsichere Zukunft der Gasversorgung verstärken den Trend zu klimafreundlicheren Alternativen.

Wärmepumpe

Für Eigentümer bedeutet das: Prüfen Sie den Zustand Ihrer bestehenden Anlage, informieren Sie sich über die gesetzlichen Fristen und Förderprogramme und planen Sie frühzeitig die nächsten Schritte. Eine Modernisierung mit Brennwerttechnik und erneuerbaren Komponenten kann eine sinnvolle Übergangsmaßnahme sein, insbesondere wenn Ihre Gasheizung noch relativ neu ist. Langfristig führt jedoch kein Weg an einer erneuerbaren Wärmeversorgung vorbei. Mit professioneller Planung, hochwertiger Ausführung und einer vorausschauenden Betrachtung der Betriebskosten schaffen Sie die Grundlage für eine sichere und nachhaltige Wärmeversorgung in Ihrem Zuhause oder Betrieb.

Drei Steuer Husum Techniker im Portrait.
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