Voraussetzungen für die Wärmepumpe im Altbau: Gebäudetechnik & Planung
Warum die Voraussetzungen entscheiden
Viele Hauseigentümer im Norden überlegen, ihre alte Öl‑ oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe zu ersetzen. Die Technik nutzt Umweltenergie aus Luft, Erde oder Wasser und verringert langfristig den CO₂‑Ausstoß. Alte Häuser stellen jedoch besondere Anforderungen: Sie haben einen höheren Wärmebedarf und oftmals kleinere Heizflächen. Für einen wirtschaftlichen Betrieb sind daher technische, rechtliche und planerische Voraussetzungen zu beachten. Dieser Artikel erläutert, welche Gebäude geeignet sind, welche Anpassungen sinnvoll sind und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen. Dabei werden auch regionale Besonderheiten in Hamburg und Schleswig‑Holstein sowie aktuelle Förderbedingungen berücksichtigt.
Grundlagen der Wärmepumpe im Altbau
Funktionsprinzip und Effizienzkennzahlen
Eine Wärmepumpenheizung entzieht der Umgebung Energie und hebt sie mithilfe eines Kompressors auf ein höheres Temperaturniveau. Dabei verbraucht sie weniger Strom, als sie an Wärme liefert. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) misst die Effizienz: Eine JAZ von 3 bedeutet, dass aus 1 kWh Strom 3 kWh Wärme erzeugt werden. Moderne Luft‑/Wasser‑Geräte erreichen im Altbau bei guter Planung JAZ‑Werte zwischen 3 und 4. Grundwasser‑ oder Solegeräte können Werte über 5 erzielen, erfordern aber höhere Investitionen und Genehmigungen. Eine weitere Kennzahl ist die Heizlast des Gebäudes – sie gibt an, welche Leistung die Anlage an einem kalten Tag liefern muss, um alle Räume warm zu halten. Ohne Kenntnis der Heizlast drohen Über‑ oder Unterdimensionierung und ineffizienter Betrieb.
Vorlauftemperatur: Der Schlüssel zur Eignung
Die Temperatur, mit der das Heizwasser in die Heizflächen strömt, ist ein zentrales Eignungskriterium. Wärmepumpen arbeiten besonders effizient bei niedrigen Vorlauftemperaturen um 30–50 °C. Experten der Verbraucherzentrale betonen, dass eine elektrische Wärmepumpe im Bestandsgebäude dann wirtschaftlich ist, wenn die Vorlauftemperatur dauerhaft unter 55 °C bleibt. Eine einfache Prüfung ist der 55‑Grad‑Test: Senken Sie an einem kalten Tag die Vorlauftemperatur auf 50–55 °C und öffnen Sie alle Heizkörper. Bleiben die Räume warm, erfüllt der Altbau die wichtigste Voraussetzung. Wird es zu kühl, sollten Dämmung, Heizkörpergröße und Hydraulik optimiert werden.
Heizflächen und Dämmung
Wärmepumpen benötigen großflächige Heizflächen, weil sie bei niedrigen Temperaturen arbeiten. Fußboden‑ oder Wandheizungen sind ideal, doch auch klassische Radiatoren können geeignet sein, wenn sie groß genug dimensioniert sind oder durch Niedertemperatur‑Heizkörper ersetzt werden. Die Verbraucherzentrale rät, dass Heizkörper ausreichend groß sein müssen, um mit niedrigen Vorlauftemperaturen auszukommen. Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass jede Heizfläche die richtige Wassermenge erhält – diese Maßnahme ist Voraussetzung für Förderungen und verbessert die Effizienz.
Ebenso wichtig ist eine gute Wärmedämmung. Sie reduziert die Heizlast und erlaubt kleinere Wärmepumpen. Besonders wirkungsvoll sind die Dämmung der obersten Geschossdecke, der Kellerdecke und der Heizungsrohre sowie der Einbau moderner Fenster. Laut Finanztip reicht oft eine gezielte Dämmung aus, um Vorlauftemperaturen von 50–55 °C zu erreichen.
Heizlastberechnung und Dimensionierung
Die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ermittelt, wie viel Wärme ein Gebäude an kalten Tagen tatsächlich benötigt. Sie ist die Basis für die Dimensionierung der Wärmepumpe und fördert Sicherheit bei der Planung. Der Fachverband Enerix warnt davor, sich auf Online‑Schätzungen zu verlassen: Eine professionelle Berechnung kostet rund 500–800 € und verhindert teure Fehler. Überdimensionierte Anlagen takteten ständig, verbrauchten unnötig viel Strom und verschleißen schneller. Unterdimensionierte Anlagen führen zu kalten Räumen und hohen Stromkosten. In einem unsanierten Altbau liegt die Heizlast meist bei 100–120 W/m², während teilsanierte Gebäude 70–90 W/m² benötigen. Wenn die berechnete Heizlast über 15 kW liegt, kann eine rein monovalente Wärmepumpe unwirtschaftlich sein; eine Hybridlösung oder weitere Sanierungsmaßnahmen werden dann empfohlen.
Voraussetzungen für den Altbau im Detail

Dämmstandard und energetische Bewertung
Die Dämmqualität bestimmt, wie viel Wärme das Haus verliert. Je besser die Hülle, desto kleiner kann die Wärmepumpe dimensioniert werden und desto höher die Effizienz. Prüfen Sie:
- Außenwände: ungedämmte Wände haben hohe Wärmeverluste. Eine Fassadendämmung oder Innenwanddämmung reduziert die Heizlast erheblich.
- Oberste Geschossdecke und Dach: Eine Dämmung der obersten Geschossdecke ist kostengünstig und verhindert enorme Wärmeverluste..
- Kellerdecke: Eine Dämmung der Kellerdecke senkt den Wärmeverlust über den Boden.
- Fenster: Einfach‑ oder Doppelfenster können durch moderne dreifach verglaste Modelle ersetzt werden, um Wärmeverluste und Zugluft zu vermeiden.
Wenn energetische Maßnahmen vor dem Heizungstausch eingeplant werden, sollte die Wärmepumpe erst nach der Sanierung dimensioniert werden, damit sie zum neuen Wärmebedarf passt. Ein Sanierungsfahrplan eines Energieberaters kann dabei helfen, die sinnvollsten Schritte zu identifizieren.
Heizflächen: Radiatoren, Fußbodenheizung & Alternativen
Flächenheizungen (Fußboden‑ oder Wandheizungen) arbeiten mit Vorlauftemperaturen von 30–40 °C und sind daher ideal für Wärmepumpen. Wenn im Altbau Radiatoren vorhanden sind, muss geprüft werden, ob sie ausreichend groß sind. Laut Unidomo können moderne Wärmepumpen Vorlauftemperaturen bis 70 °C erreichen, sodass vorhandene Heizkörper häufig weiter genutzt werden können. Dennoch gilt: Größere Heizflächen steigern die Effizienz. Möglichkeiten sind:
- Größere Heizkörper installieren, um mehr Fläche zu schaffen.
- Niedertemperatur‑Heizkörper oder spezielle Wärmepumpenradiatoren einbauen.
- Konvektionsbleche nachrüsten, um die Wärmeabgabe vorhandener Radiatoren zu verbessern.
- Hydraulischer Abgleich durchführen, um die Wassermenge pro Heizkörper optimal einzustellen – dieser ist Pflicht für Förderungen und beugt kalten Räumen vor.
Vorlauftemperatur testen und anpassen
Viele Altbauten arbeiten noch mit Vorlauftemperaturen von 60–70 °C, wie sie bei Gas‑ oder Ölheizungen üblich sind. Wärmepumpen sollten idealerweise mit 40–55 °C betrieben werden. Um die Eignung zu prüfen, führen Sie den genannten 55‑Grad‑Test durch. Bleiben die Räume warm, sprechen die Heizflächen für den Einsatz einer Wärmepumpe. Wird es kalt, sollten Sie:
- einzelne Heizkörper durch größere Modelle ersetzen,
- die Heizkurve (Steilheit der Temperaturregelung) korrekt einstellen,
- hydraulischen Abgleich vornehmen und
- die Dämmung verbessern.
Moderne Hochtemperatur‑Wärmepumpen mit dem Kältemittel Propan erreichen Vorlauftemperaturen von über 70 °C. Sie sind eine Option für unsanierte Gebäude, aber deutlich teurer und verbrauchen mehr Strom. Ihr Einsatz sollte sorgfältig geprüft werden, insbesondere wenn der Altbau in naher Zukunft saniert werden soll.
Heizlast und energetische Bewertung
Die Heizlast ergibt sich aus der Gebäudehülle, den Fensterflächen, der Luftdichtheit und dem Lüftungsverhalten. Enerix gibt Richtwerte: unsanierte Altbauten benötigen 100–120 W pro Quadratmeter, teilsanierte 70–90 W. Ein Beispiel: Ein teilsanierter Altbau mit 200 m² Fläche hat eine Heizlast von 16 kW. Wenn die Heizlast über 15 kW liegt, ist eine monovalente Wärmepumpe oft unwirtschaftlich. In solchen Fällen kommen Hybridlösungen infrage, bei denen die Wärmepumpe die Grundlast deckt und eine bestehende Gas‑ oder Ölheizung Spitzenlasten übernimmt.
Die Heizlastberechnung liefert eine raumweise Analyse und berücksichtigt Faktoren wie Transmissionsverluste, Lüftungswärmebedarf und interne Wärmequellen. Sie ist Grundlage für die Auswahl der passenden Wärmepumpenleistung und der Heizflächen. Ohne diese Berechnung drohen falsche Dimensionierungen, die zu hohen Betriebskosten und ineffizienter Technik führen.
Elektrische Anschlussbedingungen
Wärmepumpen werden elektrisch betrieben und benötigen daher eine ausreichende Stromversorgung. Energiemanager warnen, dass Geräte mit Leistungen über etwa 4,6 kW einen Drehstromanschluss (400 V) erfordern und das hauseigene Stromnetz ausreichend dimensioniert sein muss. Prüfen Sie:
- Hauptanschluss und Sicherungen: Reicht die bestehende Hausanschlussleitung aus? Häufig ist eine Verstärkung notwendig.
- Verteilung auf mehrere Stromkreise: Größere Wärmepumpen verlangen getrennte Stromkreise für Verdichter, Heizungspumpe und Steuerung.
- Schutzmaßnahmen: RCD‑Schalter (Fehlerstromschutz) und Überspannungsschutz müssen vorhanden sein.
- Smart‑Meter und Leistungsbegrenzung: Viele Netzbetreiber schreiben ein intelligentes Messsystem vor, damit die Wärmepumpe netzfreundlich gesteuert werden kann.
Nur ein Elektrofachbetrieb darf die Installation prüfen und gegebenenfalls den Anschluss verstärken. Ohne ausreichende elektrische Infrastruktur drohen Überlastungen und Ausfälle.
Platzbedarf und Aufstellort der Außeneinheit
Je nach Wärmepumpentyp ist ein geeigneter Platz für die Außeneinheit erforderlich. Luft‑/Wasser‑Wärmepumpen benötigen eine Außenaufstellung mit guter Luftzufuhr. Wichtig sind:
- Freier Luftstrom: Hindernisse wie Mauern oder Hecken beeinträchtigen den Luftaustausch und damit die Effizienz.
- Abstand zur Hauswand: Zwischen Wärmepumpe und Fassade sollten 30–50 cm frei bleiben, um Schallübertragung zu minimieren.
- Platz für Wartung: Die Wartungsklappen müssen erreichbar sein; zusätzlich ist Platz für einen eventuell notwendigen Pufferspeicher einzuplanen.
In Hamburg und Schleswig‑Holstein gibt es keine starren Abstandsregeln mehr, wenn die Außeneinheit bis 2 m hoch und 3 m breit ist; dann gelten Wärmepumpen nicht als gebäudeähnliche Anlage und dürfen auch an der Grundstücksgrenze aufgestellt werden. Wird die Einheit größer, muss ein Abstand von etwa 2,5 m (Hamburg) oder 3 m (Schleswig‑Holstein) zum Nachbarn eingehalten. Unabhängig vom Abstand sind die Schallschutzgrenzwerte der TA Lärm einzuhalten: In reinen Wohngebieten 50 dB(A) tagsüber und 35 dB(A) nachts. Diese Werte gelten an der Grundstücksgrenze und können durch einen Abstand von 5 m, Schallschutzhauben oder Nachtmodi leichter eingehalten werden.

Genehmigungen und Nachbarschaftsrecht
Die Installation einer Luft‑/Wasser‑Wärmepumpe ist meist verfahrensfrei, solange die Einheit als privilegierte Anlage gilt und die Abmessungen eingehalten werden. Für Sole‑ und Wasser‑Wärmepumpen sind Bohrungen und Grundwassernutzungen oft genehmigungspflichtig und müssen bei der unteren Wasserbehörde beantragt werden. Weitere Formalitäten:
- Landesbauordnung prüfen: In Schleswig‑Holstein und Hamburg gelten die oben genannten Abstandsregelungen. Bei größeren Anlagen oder festen Umhausungen können andere Abstandsflächen greifen.
- Naturschutz und Denkmalschutz: Bohrungen im Erdreich oder Maßnahmen an Fassaden können genehmigungspflichtig sein; im Denkmalschutz sind energetische Verbesserungen häufig begrenzt.
- Lärmschutz: Die TA Lärm ist eine bundesweit gültige Verwaltungsvorschrift, die maximale Geräuschpegel vorgibt. Prüfen Sie, ob Ihre geplante Anlage diese Vorgaben einhält. Der Bundesverband Wärmepumpe bietet einen Schallrechner zur Vorabkontrolle.
- Meldung oder Genehmigung der Wärmequelle: Grundwasser‑ und Solepumpen brauchen eine wasserrechtliche Erlaubnis. Informieren Sie sich bei der Unteren Wasserbehörde über erforderliche Unterlagen.
Energetische Sanierung und Modernisierung im Zeitplan
Viele Hausbesitzer fragen sich, ob sie zuerst die Wärmepumpe installieren oder sanieren sollten. Die Verbraucherzentrale rät: Wer eine energetische Sanierung plant, sollte diese vor dem Heizungstausch durchführen, um die Heizanlage optimal zu dimensionieren. Oft reicht eine Teilmodernisierung, etwa der Austausch einzelner Radiatoren oder die Dämmung der obersten Geschossdecke, um Vorlauftemperaturen von 50–55 °C zu erreichen. In denkmalgeschützten Gebäuden oder wenn größere Umbauten wirtschaftlich nicht sinnvoll sind, können Hybridheizungen eine Brücke sein: Die Wärmepumpe übernimmt die Grundlast, eine bestehende Öl‑ oder Gasheizung liefert Spitzenleistung. Auch Hochtemperatur‑Wärmepumpen sind eine Option, haben aber höhere Anschaffungs‑ und Betriebskosten.
Schritt‑für‑Schritt‑Planung: Von der Idee zur fertigen Anlage
1. Energieberatung und Initialanalyse
Lassen Sie Ihr Gebäude von einem Energieberater oder Heizungsfachbetrieb prüfen. Der Berater analysiert den Wärmeschutz, die Heizflächen, die Haustechnik und den Platz für die Außeneinheit. Er erstellt einen Sanierungsfahrplan und empfiehlt geeignete Schritte. In Deutschland ist diese Beratung häufig förderfähig; die BAFA unterstützt Vor-Ort-Beratungen mit Zuschüssen.
2. Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
Eine seriöse Planung beginnt mit der raumweisen Heizlastberechnung. Diese ermittelt, wie viel Wärme jeder Raum benötigt und welcher Wärmepumpentyp die Anforderungen erfüllt. Enerix weist darauf hin, dass diese Berechnung die Grundlage für die Förderfähigkeit ist und nur professionelle Berechnungen akzeptiert werden. Lassen Sie sich vom Fachbetrieb die Berechnung erläutern und als Dokumentation aushändigen – sie ist wichtig für spätere Optimierungen.
3. Auswahl des Wärmepumpentyps
Je nach Grundstück, Budget und Heizlast kommen verschiedene Technologien infrage:
- Luft‑/Wasser‑Wärmepumpe: Sie nutzt die Außenluft, ist am einfachsten zu installieren und daher im Altbau am verbreitetsten. Die Investitionskosten liegen meist bei 15.000–25.000 € (ohne Förderungen). Moderne Geräte erreichen Vorlauftemperaturen bis 70 °C. In dicht besiedelten Gebieten müssen Schallgrenzwerte eingehalten werden.
- Sole‑/Wasser‑Wärmepumpe (Erdwärme): Sie nutzt die konstante Temperatur des Erdreichs und erreicht hohe JAZ-Werte (4–5), erfordert aber Bohrungen und Genehmigungen. Die Kosten sind höher (25.000–40.000 €).
- Wasser‑/Wasser‑Wärmepumpe: Sie nutzt Grundwasser, bietet höchste Effizienz, benötigt aber Brunnenbohrungen und geologische Untersuchungen. Kosten liegen bei 30.000–50.000 €.
- Hochtemperatur‑Wärmepumpe: Spezielle Luft‑ oder Solepumpen mit Propan als Kältemittel erreichen Vorlauftemperaturen über 70 °C. Sie sind sinnvoll, wenn Sanierungen nicht möglich sind; jedoch sind Anschaffung und Betrieb teurer.
Die Entscheidung hängt von der Heizlast, den Platzverhältnissen, dem Budget und rechtlichen Vorgaben (z. B. Wasserrechte) ab. Ein Fachbetrieb sollte mehrere Angebote erstellen und die jährlichen Betriebskosten vergleichen.
4. Elektroplanung und Netzintegration
Prüfen Sie mit dem Elektriker die vorhandene Elektroinstallation. Das umfasst Hausanschluss, Zählerkasten, Sicherungen und mögliche Leistungsbegrenzungen. Einige Netzbetreiber verlangen, dass Wärmepumpen in das sogenannte § 14a EnWG‑Netzmanagement integriert werden, damit sie bei Netzüberlastung ferngesteuert werden können. Eventuell ist ein Smart Meter erforderlich und es gelten spezielle Tarife für Wärmepumpenstrom.
5. Antragstellung für Förderungen
Aktuell stehen umfangreiche Fördermittel zur Verfügung. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst einen Basiszuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten sowie Boni für frühzeitigen Heizungstausch und Einkommensbonus; insgesamt können bis zu 70 % Zuschuss erreicht werden. Für die Förderung muss die Wärmepumpe bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen, darunter eine JAZ von mindestens 3 und die Einhaltung der Geräuschgrenzwerte. Wichtig: Der Förderantrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden. Informieren Sie sich bei der KfW und BAFA über die aktuellen Programme und nutzen Sie die Unterstützung eines Fachbetriebs bei der Antragstellung.
6. Auswahl des Fachbetriebs und Umsetzung
Beauftragen Sie einen qualifizierten Meisterbetrieb, der Erfahrungen mit Wärmepumpen im Altbau hat. Ein regionaler Anbieter kennt die lokalen Bauvorschriften, Schallschutzanforderungen und Fördermöglichkeiten. Er koordiniert die Gewerke (Heizung, Elektro, Erdarbeiten), sorgt für den hydraulischen Abgleich und stellt sicher, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Im Rahmen der Installation sollten folgende Schritte erfolgen:
- Demontage der alten Heizung (sofern nicht als Hybrid genutzt).
- Einbau der neuen Wärmepumpe und ggf. Pufferspeicher.
- Anpassung der Heizflächen (Größenzunahme oder Austausch).
- Einrichtung der elektrischen Anschlüsse und des Smart‑Meters.
- Schalloptimierung: Positionierung, Schallschutzhaube oder Schallschutzwand.
- Inbetriebnahme und Übergabeprotokoll mit Nachweis der Heizlastberechnung und JAZ‑Planung.
Regionale Besonderheiten in Hamburg und Schleswig‑Holstein

Bauordnungen und Abstandsregeln
In Schleswig‑Holstein wurde die Bauordnung 2024 geändert: Luft‑/Wasser‑Wärmepumpen gelten nicht mehr als gebäudeähnliche Anlagen, wenn sie höchstens 2 m hoch und 3 m lang sind. In diesem Fall dürfen sie ohne festen Mindestabstand an der Grundstücksgrenze aufgestellt werden. Früher waren ~3 m Abstand üblich. Hamburg hat eine ähnliche Regelung: Kompakte Wärmepumpen bis 2 m Höhe und 3 m Breite benötigen keine Abstandsfläche. Erst wenn die Anlage diese Maße überschreitet oder in einem massiven Gehäuse steht, gilt wieder ein Mindestabstand (etwa 2,5 m in Hamburg oder 3 m in Schleswig‑Holstein).
Lärmschutz und TA Lärm
Unabhängig vom Abstand gelten die Schallschutzvorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Diese legt die maximal zulässigen Geräuschpegel an der Grundstücksgrenze fest: In reinen Wohngebieten dürfen tagsüber 50 dB(A) und nachts 35 dB(A) nicht überschritten werden. In allgemeinen Wohngebieten gelten 55/40 dB(A), in Mischgebieten 60/45 dB(A). Hausbesitzer sollten deshalb bei der Gerätewahl und Standortplanung auf schalloptimierte Wärmepumpen, Schallschutzhauben und den Nachtmodus achten. Bei Bedarf kann ein Schallgutachten erstellt oder der Schallrechner des Bundesverbands Wärmepumpe genutzt werden.
Genehmigungspflicht bei Erd- und Wasserwärmepumpen
Für Sole‑/Wasser‑ und Wasser‑/Wasser‑Wärmepumpen sind Bohrungen in das Erdreich oder Grundwasser erforderlich. Diese sind genehmigungspflichtig und müssen beim zuständigen Umweltamt oder der Unteren Wasserbehörde angemeldet werden. In Wasserschutzgebieten können zusätzliche Anforderungen gelten. Informieren Sie sich frühzeitig über lokale Einschränkungen und holen Sie im Zweifel eine wasserrechtliche Beratung ein.
Netzintegration und § 14a EnWG
In Norddeutschland gibt es Pilotprojekte, bei denen Wärmepumpen über den § 14a EnWG steuerbar werden. Das bedeutet, dass der Netzbetreiber bei drohender Überlastung die Einspeisung kurzfristig begrenzen darf und im Gegenzug ein vergünstigter Stromtarif angeboten wird. In Hamburg ist dies bereits teilweise umgesetzt. Hausbesitzer sollten frühzeitig mit dem Netzbetreiber klären, welche technischen Voraussetzungen (z. B. intelligentes Messsystem) zu erfüllen sind.
Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
Fehlende Heizlastberechnung
Ein häufiger Fehler ist der Verzicht auf eine professionelle Heizlastberechnung. Ohne genaue Kenntnis der Heizleistung werden Anlagen häufig überdimensioniert, was zu Taktbetrieb und hohen Stromkosten führt. Unterdimensionierung führt dagegen zu kalten Räumen und ineffizientem Betrieb. Lassen Sie die Berechnung daher von einem zertifizierten Fachbetrieb erstellen.
Unzureichende Dämmung und zu kleine Heizflächen
Ohne ausreichende Dämmung entweicht Wärme schnell; die Wärmepumpe muss mit hohen Temperaturen arbeiten, was die Effizienz stark reduziert. Ebenso sind zu kleine Heizkörper oder fehlende Fußbodenheizung häufige Ursachen für schlechte Leistung. Investieren Sie in größere Heizflächen oder Niedertemperatur‑Radiatoren und führen Sie einen hydraulischen Abgleich durch.
Vernachlässigung der Elektroinfrastruktur
Viele Altbaubesitzer unterschätzen die Anforderungen an die Elektroinfrastruktur. Die Leistung der Wärmepumpe übersteigt oft die Kapazität der vorhandenen Stromleitungen, und fehlende Schutzschalter können gefährlich werden. Lassen Sie vor der Installation immer einen Elektrofachbetrieb prüfen, ob ein Drehstromanschluss vorhanden und ausreichend dimensioniert ist.
Missachtung regionaler Vorschriften
Die Landesbauordnungen ändern sich, Abstandsregeln und Genehmigungspflichten variieren. In Schleswig‑Holstein und Hamburg gibt es zwar inzwischen flexible Abstandsregelungen, doch gelten weiterhin die Schallschutzwerte der TA Lärm. Auch Bohrungen für Erdsonden oder Grundwasseranlagen sind genehmigungspflichtig. Prüfen Sie rechtzeitig, welche Vorschriften in Ihrer Gemeinde gelten.
Fehlender hydraulischer Abgleich
Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper genau die benötigte Wassermenge erhält und ist Voraussetzung für die Förderung. Ohne Abgleich entstehen ungleichmäßige Temperaturen, hohe Pumpenleistungen und ineffizienter Betrieb. Planen Sie diesen Schritt in jedem Fall ein.
Entscheidungshilfen und Planungssicherheit

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Die Entscheidung für eine Wärmepumpe sollte nicht allein auf Basis der Investitionskosten getroffen werden. Berücksichtigen Sie:
- Strompreise und Energieverbrauch: Eine korrekt dimensionierte Wärmepumpe mit JAZ >3 benötigt etwa 3–4 kWh Strom, um 10 kWh Wärme zu liefern. Bei hohen Strompreisen lohnt sich die Kombination mit einer Photovoltaikanlage.
- Investitionskosten: Je nach Typ liegen die Anschaffungskosten zwischen 15.000 und 50.000 €. Hinzu kommen Kosten für Demontage, Installation, hydraulischen Abgleich und elektrische Anpassungen.
- Laufende Kosten: Stromkosten, Wartung und eventuell Miete oder Finanzierung. Hochtemperatur‑Geräte verursachen höhere Stromkosten.
- Fördermittel: Basisförderung, Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus und zinsgünstige Kredite der KfW können bis zu 70 % der Investition decken, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.
- Amortisation: In teilsanierten Einfamilienhäusern amortisiert sich die Wärmepumpe oft in 8–15 Jahren, abhängig von Energiepreisen und Förderhöhe.
Checkliste für Hausbesitzer und Entscheider
- Vorlauftemperatur testen: 50–55 °C einstellen, Räume überprüfen.
- Heizlast professionell berechnen lassen: Basis für Dimensionierung und Förderung.
- Dämmmaßnahmen prüfen: Oberste Geschossdecke, Fenster, Rohrleitungen.
- Heizflächen begutachten: Große Radiatoren oder Flächenheizungen installieren; hydraulischen Abgleich einplanen.
- Elektroanschluss prüfen: Drehstrom und ausreichende Absicherungen sicherstellen.
- Aufstellort auswählen: Lärmschutz beachten, Abstand zur Nachbargrenze und Schallschutzgrenzwerte einhalten.
- Genehmigungen klären: Bohrungen, Grundwasser und Denkmalschutz rechtzeitig mit Behörden abstimmen.
- Förderantrag stellen: Vor Beauftragung beim BAFA/KfW einreichen.
- Fachbetrieb auswählen: Regionalen Meisterbetrieb beauftragen, der Planung, Installation und Antragstellung koordiniert.
Voraussetzungen als Schlüssel zum Erfolg
Eine Wärmepumpe im Altbau kann eine effiziente, zukunftssichere Heizlösung sein – vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen stimmen. Niedrige Vorlauftemperaturen, ausreichende Dämmung und große Heizflächen sind die wichtigsten technischen Voraussetzungen. Eine professionelle Heizlastberechnung und sorgfältige Planung verhindern Über‑ oder Unterdimensionierung und sichern die Förderfähigkeit. Regionale Besonderheiten in Hamburg und Schleswig‑Holstein – wie flexible Abstandsregeln, aber strenge Schallschutzvorgaben – müssen ebenso beachtet werden wie die Anforderungen an die Elektroinstallation.
Wer diese Punkte frühzeitig prüft, reduziert Risiken, steigert die Effizienz und erhält Zugang zu attraktiven Fördermitteln. Ein qualifizierter Fachbetrieb begleitet Sie von der ersten Beratung über die Heizlastberechnung bis zur Installation und dem hydraulischen Abgleich. So wird aus der Idee ein erfolgreiches Projekt: Ihre bestehende Immobilie wird mit moderner Wärmepumpentechnik fit für die Zukunft – zuverlässig, wirtschaftlich und nachbarschaftsfreundlich.
