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Wärmepumpe Förderung Schleswig-Holstein 2025 – Alle Zuschüsse im Überblick

Die Antwort auf einen Blick:
Hausbesitzer in Schleswig-Holstein und Hamburg können 2025 bis zu 70 % Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe erhalten. Möglich machen das kombinierbare Zuschüsse vom Bund (KfW), kommunale Programme wie IFB Hamburg und zinsgünstige Kredite über die IB.SH. Entscheidend ist die richtige Strategie: Antrag rechtzeitig stellen, Boni ausschöpfen und mit einem erfahrenen Fachbetrieb wie STEUER zusammenarbeiten.

Wärmepumpe-Förderung Schleswig-Holstein: Zuschüsse 2025 optimal nutzen

Eine moderne Wärmepumpen-Heizung schont nicht nur das Klima, sondern dank großzügiger Förderprogramme auch den Geldbeutel. Insbesondere in Schleswig-Holstein und Hamburg stehen 2025 zahlreiche Fördermöglichkeiten bereit, um den Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnik attraktiv zu machen. Von bundesweiten Zuschüssen über Landesförderungen bis hin zu kommunalen Programmen – Hausbesitzer, Sanierer und sogar Unternehmen können je nach Ausgangslage bis zu 70 % der Kosten erstattet bekommen. Doch welche Wärmepumpen-Förderung passt in Schleswig-Holstein am besten? Welche Voraussetzungen gelten, welche Unterlagen braucht man und wie läuft der Antrag ab? In diesem umfassenden Ratgeber geben wir einen Überblick über alle relevanten Förderprogramme im Norden, erläutern Schritt für Schritt die Antragstellung und warnen vor typischen Fehlern. Zudem rechnen wir konkrete Beispiele in Euro durch. Am Schluss zeigen wir, wie ein Fachbetrieb wie STEUER Sie bei Planung und Förderabwicklung unterstützen kann.

Tauchen wir ein in den Förderdschungel 2025 – damit Sie Ihre Wärmepumpe in Schleswig-Holstein oder Hamburg mit maximalem finanziellen Vorteil einbauen können!

Bundesweite Förderungen für Wärmepumpen (BEG/KfW)

Der größte Anteil der Wärmepumpen-Förderung kommt aktuell vom Bund über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“. Seit 2023/2024 hat sich hier einiges geändert: Anträge werden nicht mehr beim BAFA, sondern direkt bei der KfW gestellt. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) wickelt die Zuschüsse im Auftrag des Bundes ab. Für Hausbesitzer in ganz Deutschland – also auch in Schleswig-Holstein und Hamburg – gilt ein einheitliches Programm mit äußerst attraktiven Zuschusshöhen.

Bis zu 70 % Zuschuss vom Bund: Im Rahmen der BEG-Wärmepumpenförderung sind bis zu 70 % der Kosten förderfähig. Dieser Höchstsatz setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • 30 % Basisförderung – erhält jeder, der in einem Bestandsgebäude (mind. 5 Jahre alt) eine förderfähige klimafreundliche Heizung einbaut. Wärmepumpen (ob Luft-Wasser, Erdreich, Wasser oder Hybrid mit erneuerbaren) zählen hier grundsätzlich dazu. Die 30 % vom Bund gibt es also nahezu für jeden Wärmepumpeneinbau als Grundzuschuss.
  • +20 % Klimageschwindigkeits-Bonus – kommt hinzu, wenn eine funktionstüchtige Alt-Heizung auf fossiler Basis ersetzt wird. Beispielsweise der Austausch einer noch laufenden Öl-, Kohle- oder Gasheizung (Gaszentralheizung älter als 20 Jahre oder jede Gas-Etagenheizung) bringt diesen Extra-Zuschuss. Damit will der Bund schnelle Klimaschutzmaßnahmen belohnen – je früher Sie Ihr altes System gegen eine Wärmepumpe tauschen, desto höher die Förderung. Wichtig: Die alte Heizung muss tatsächlich ausgebaut und entsorgt werden; ein Parallelbetrieb ist ausgeschlossen.
  • +30 % Einkommens-Bonus – erhalten selbstnutzende Eigentümer mit geringerem Einkommen. Liegt das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 €, trägt der Staat weitere 30 % der Kosten. Dieser Bonus zielt darauf ab, auch Haushalten mit kleinerem Budget den Heizungstausch zu ermöglichen. (Antragsteller müssen ihr Einkommen z.B. via Steuerbescheid nachweisen.)
  • +5 % Effizienz-Bonus – gibt es für besonders effiziente Wärmepumpen-Systeme. Dieser Zuschlag honoriert den Einsatz von Umweltwärme aus Erdreich, Grund- oder Abwasser oder von Wärmepumpen mit sehr klimafreundlichem Kältemittel (z.B. Propan R290). Konkret profitieren Sie von +5 %, wenn Sie eine Erdwärmepumpe (Sole/Wasser), Wasser/Wasser-Wärmepumpe oder innovative Systeme mit natürlichem Kältemittel installieren. Luft/Wasser-Wärmepumpen ohne diese Merkmale erhalten den Bonus nicht – hier bleibt es bei den übrigen Zuschüssen.

Auch wenn theoretisch Summen über 70 % durch Addition der Boni entstehen könnten, gedeckelt ist die Gesamtförderung bei 70 % der förderfähigen Kosten. Mehr übernimmt der Bund nicht. Zudem gilt pro Wohneinheit eine Förderhöchstgrenze von 21.000 €. Diese ergibt sich daraus, dass bei maximal 30.000 € Kosten pro Einfamilienhaus 70 % Zuschuss eben 21.000 € sind. Kosten oberhalb der Fördergrenzen werden nicht bezuschusst. (Bei Mehrfamilienhäusern erhöht sich der förderfähige Kostenrahmen gestaffelt nach Wohnungsanzahl, sodass auch dort pro Einheit etwa 30.000 € berücksichtigt werden – wichtig für Vermieter oder WEGs.)

Welche Ausgaben sind förderfähig? Anerkannt werden die Investitionskosten rund um den Heizungstausch, also Kauf und Installation der Wärmepumpe selbst, nötiges Zubehör (Speicher, Steuerung), Erdarbeiten bei Tiefenbohrungen, sowie notwendige Umfeldmaßnahmen. Dazu zählen z.B. Kosten für Hydraulischen Abgleich, neue Heizkörper bei Bedarf oder Entsorgung der Altanlage. Auch eine Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten ist förderfähig (und sogar vorgeschrieben – s.u.). Nicht gefördert werden hingegen gebrauchte oder selbstgebaute Anlagen.

Das Bundesamt BAFA ist für Heizungsoptimierung (z.B. Pumpentausch, Einbau von Thermostatventilen, Hydraulischer Abgleich allein) weiterhin zuständig und gewährt dafür 15 % Zuschuss. Die Wärmepumpen-Investition an sich läuft jedoch komplett über die KfW. BAFA-Zuschüsse und KfW-Zuschüsse für dieselbe Maßnahme können nicht kombiniert werden.

Antragstellung über die KfW – Ablauf und Voraussetzungen

Damit Sie die Bundesförderung erhalten, müssen Antrag und Bewilligung vor Umsetzung der Maßnahme erfolgen. Wichtigste Regel: Kein Baustart oder verbindlicher Kaufvertragsabschluss vor Förderantrag! Wer vorzeitig Fakten schafft, verliert den Zuschuss. Planen Sie daher sorgfältig die Reihenfolge: zuerst Antrag stellen, dann Auftrag erteilen und loslegen, zuletzt abrechnen.

Schritt 1: Energie-Beratung und Angebotsphase: Idealerweise binden Sie frühzeitig einen qualifizierten Energie-Effizienz-Experten oder Ihren Fachbetrieb ein. Dieser prüft, welche Wärmepumpe sinnvoll ist, ob Ihr Gebäude die Voraussetzungen erfüllt und welche Förderung möglich ist. Im besten Fall lässt man einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen – das ist zwar nicht mehr extra boniert für die Heizung, aber liefert wertvolle Hinweise zur Effizienz. Sie benötigen ein Angebot/ Kostenvoranschlag für die neue Wärmepumpe, um die voraussichtlichen Kosten zu kennen.

Schritt 2: „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) einholen: Bevor der eigentliche Antrag online eingereicht wird, muss ein Fachmann eine sogenannte BzA ausstellen. Das kann ein in der Expertenliste der DENA eingetragener Energieberater sein oder auch Ihr Heizungsfachunternehmen, sofern es die Vorgaben erfüllt. In dieser BzA wird bestätigt, dass die geplante Maßnahme die technischen Mindestanforderungen erfüllt (z.B. Wärmepumpe nach aktuellen Standards, Gebäude >=5 Jahre alt, hydraulischer Abgleich wird durchgeführt etc.) und welche Kosten förderfähig sind. Die BzA ist ein zentrales Dokument – ohne sie kein Antrag. Ein Fachbetrieb wie STEUER stellt diese Unterlagen im Rahmen seines Service für Sie bereit bzw. organisiert einen Partner dafür.

Schritt 3: Antrag im KfW-Portal stellen: Die KfW stellt ein Online-Portal „Meine KfW“ bereit, über das Privatpersonen den Zuschuss Nr. 458 – Heizungsförderung beantragen können. Dort registrieren Sie sich (falls nicht schon geschehen) und füllen den Antrag aus. Angaben wie Adresse des Gebäudes, Art der neuen Heizung, geplante Kosten etc. sind nötig. Die BzA-Dokumente werden hochgeladen, ebenso ggf. Nachweise für Boni (z.B. Einkommensbescheinigung beim 40.000 €-Bonus). Tipp: Beantragen Sie gleichzeitig alle Boni, die Sie voraussichtlich erfüllen – z.B. Klimabonus und/oder Effizienzbonus – damit nichts vergessen wird. Falls Sie Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind oder ein Unternehmen (z.B. GbR) den Antrag stellt, sind besondere Formulare zu beachten – hier lohnt Konsultation eines Experten.

Schritt 4: Förderfähigen Auftrag erteilen: Nachdem der Antrag abgeschickt ist, heißt es zunächst warten. In dieser Zeit sollten Sie keine irreversible Bestellung tätigen, außer Sie haben es clever gelöst: Es ist erlaubt, bereits einen Vertrag mit Ihrem Installationsbetrieb abzuschließen, sofern dieser einen ausdrücklichen Fördervorbehalt enthält. Das heißt, im Vertrag muss stehen, dass dessen Wirksamkeit erst eintritt, wenn die KfW-Förderzusage vorliegt (oder umgekehrt, der Vertrag sich auflöst, falls keine Förderung bewilligt wird). Diese Klausel stellt sicher, dass Sie trotz früher Vertragsunterzeichnung die Förderregeln einhalten. Viele Fachbetriebe – gerade erfahrene wie STEUER – kennen diese Praxis und setzen einen entsprechenden Passus ins Angebot. So verlieren Sie keine Zeit und sichern sich Termin und Preis, ohne den Zuschuss zu gefährden.

Schritt 5: Bewilligung und Umsetzung: Im Idealfall erhalten Sie nach einigen Wochen die Zusage von der KfW über den gewährten Zuschussbetrag. Jetzt können die Arbeiten starten: Die Wärmepumpe wird installiert, die alte Heizung stillgelegt und entsorgt, das System optimiert (Heizkurve eingestellt, hydraulischer Abgleich durchgeführt). Achten Sie darauf, vom Installateur alle relevanten Belege zu erhalten: Rechnungen, Protokoll des hydraulischen Abgleichs, Inbetriebnahmebestätigung der Wärmepumpe, Entsorgungsnachweis der Altanlage etc. – diese Dokumente brauchen Sie für den Verwendungsnachweis. Die Förderzusage ist in der Regel mit einer Umsetzungsfrist versehen (oft 12 Monate); innerhalb dieser Zeit muss die Maßnahme abgeschlossen sein.

Schritt 6: Verwendungsnachweis und Auszahlung: Abschließend stellen Sie gegenüber der KfW den Verwendungsnachweis. Das erfolgt wieder über das KfW-Portal: Sie laden die finalen Rechnungen hoch und bestätigen, dass die Maßnahme wie beantragt umgesetzt wurde. Auch die Bestätigung nach Durchführung muss durch einen Fachunternehmer/Energieexperten ausgefüllt werden (vergleichbar der BzA, nur dass nun die tatsächliche Umsetzung bestätigt wird). Sobald die KfW alles geprüft hat, wird der Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt. Jetzt haben Sie es geschafft – die Förderung reduziert Ihre Investitionskosten erheblich.

Die bundesweite Förderung ermöglicht in Schleswig-Holstein und Hamburg Zuschüsse von mindestens 30 % bis hin zu 50–70 % der Wärmepumpenkosten. Wichtig sind eine saubere Planung und Antragstellung: Beantragen Sie rechtzeitig vor Beginn, nutzen Sie alle Boni (z.B. für altes Heizsystem, niedriges Einkommen oder effiziente Erdreich-Wärmepumpe) und halten Sie die Formalitäten wie BzA und Fördervorbehalt im Vertrag ein. Dann steht einer fünfstelligen Summe an Fördergeld vom Bund nichts im Wege.

Spezielle Förderprogramme in Schleswig-Holstein (Land und Region)

Neben den bundesweiten Mitteln gibt es in Schleswig-Holstein eigene Landesförderungen und Finanzierungshilfen, die den Umstieg auf Wärmepumpen unterstützen. Zwar hat der Bund die Hauptlast übernommen, doch lohnt ein Blick auf Programme des Landes Schleswig-Holstein und teils kommunale Angebote:

Landeszuschuss-Programm (Klimaschutz für Bürger) – eingestellt

Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hatte 2023 das Programm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ aufgelegt. Darüber konnten private Hauseigentümer einen Landeszuschuss für erneuerbare Heizungen erhalten – konkret gab es für eine neu installierte Wärmepumpe bis zu 2.000 € Zuschuss vom Land, zusätzlich zur Bundesförderung. Dieses Programm war sehr beliebt (auch Balkonkraftwerke und Wallboxen wurden darüber gefördert). Allerdings wurde das Landes-Förderprogramm Ende 2023 aufgrund begrenzter Haushaltsmittel gestoppt und wird aktuellen Informationen zufolge nicht fortgeführt. Neuanträge sind seit November 2023 nicht mehr möglich. Die Einstellung hängt mit Budgetkürzungen zusammen – das Land verweist nun auf die großzügigen Bundesmittel.

Falls Sie in 2023 einen Antrag im Landesprogramm gestellt haben und einen Platz erhalten haben, können Sie entsprechende Nachweise noch einreichen und den Zuschuss ausbezahlt bekommen. Neue Fördergelder vom Land SH für Wärmepumpen sind aktuell jedoch nicht verfügbar. Man sollte sich daher auf die Bundesförderung und ggf. Darlehensprogramme des Landes fokussieren.

Darlehensprogramme der IB.SH

In Schleswig-Holstein übernimmt die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) eine zentrale Rolle bei Förderprogrammen. Aktuell bietet das Land über die IB.SH zinsgünstige Kredite an, um energetische Sanierungen – inklusive Wärmepumpen – zu finanzieren. Zwei wichtige Programme sind:

  • IB.SH Immo Effizienzhaus: Dieses Förderdarlehen richtet sich an Privatpersonen, die ein Haus kaufen und anschließend energetisch sanieren oder ein bestehendes Eigenheim umfassend modernisieren. Wird z.B. im Zuge der Modernisierung eine Wärmepumpe eingebaut, kann man über IB.SH Immo Effizienzhaus einen Kredit mit sehr niedrigem Zinssatz erhalten. Voraussetzung: Das Gebäude muss nach der Sanierung bestimmte Effizienzhaus-Standards erreichen (ähnlich den KfW-Effizienzhausklassen). Das Darlehen hilft also, die Finanzierungslücke zu schließen, falls die Investition umfangreicher ist.
  • IB.SH Immoflex: Dieses Programm ist flexibler und fördert ebenfalls die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum mit einem zinsgünstigen Kredit. Hier liegt der Schwerpunkt nicht zwingend auf einem Effizienzhaus-Niveau, sondern es können auch Einzelmaßnahmen wie Heizungserneuerung finanziert werden. Ab 15.000 € Darlehensbetrag können Eigentümer loslegen. Wenn Sie also Ihre Wärmepumpe nicht komplett aus Eigenmitteln vorfinanzieren können oder wollen, bietet die IB.SH Immoflex Finanzierung eine attraktive Lösung. Die Konditionen (Zinsbindung, Tilgungszuschüsse etc.) sind meist deutlich besser als bei normalen Bankkrediten.

Beide Programme zielen darauf ab, zusätzlich zur Bundesförderung Unterstützung zu leisten – der Bund gibt den Zuschuss, das Land hilft mit günstigen Krediten, um die Restkosten stemmbar zu machen. Wichtig: Eine Kombination der IB.SH-Darlehen mit den Bundeszuschüssen ist zulässig und üblich. Sie beantragen zuerst die KfW-Förderung (Zuschuss), parallel können Sie mit Ihrer Hausbank und der IB.SH die Kreditaufnahme klären. Es gibt keine „Verrechnung“ – den Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen, den Kredit natürlich schon, aber zu besseren Konditionen.

Landesprogramm Wirtschaft – Nachhaltige Wärmeversorgung

Für gewerbliche und kommunale Projekte fördert Schleswig-Holstein im Rahmen des „Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027“ Investitionen in nachhaltige Wärmeversorgungssysteme. Dies richtet sich z.B. an Unternehmen oder kommunale Einrichtungen, die Wärmenetze, Nahwärme oder größere Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien umstellen wollen. Wärmepumpen können Teil solcher Vorhaben sein (z.B. in Quartierslösungen oder in großen Nichtwohngebäuden). Das Programm gewährt Zuschüsse bis zu 50 % der Kosten, bei Investitionssummen zwischen 50.000 € und 1 Mio. €. Für den durchschnittlichen Einfamilienhausbesitzer spielt dieses Programm keine Rolle – aber gewerbliche Kunden in SH sollten prüfen, ob ihr Projekt darunter fallen könnte. Beispielsweise ein kleiner Wärmenetzverbund mehrerer Gebäude mit Großwärmepumpe oder ein Betrieb, der Prozesswärme via Wärmepumpe erzeugt, könnte hier gefördert werden. Die Abwicklung erfolgt über die IB.SH bzw. die Wirtschaftsministerium-Schiene. Beratung dazu bieten die Investitionsbank und ggf. die IHK Schleswig-Holstein.

Regionale und kommunale Förderungen in SH

Einige Kommunen, Stadtwerke oder Klimaschutz-Initiativen in Schleswig-Holstein bieten zusätzliche Anreize auf lokaler Ebene. Diese regionalen Förderprogramme können sich jedoch schnell ändern. Beispiele:

  • Die Landeshauptstadt Kiel hatte bis 2023 im Rahmen des Landes-Klimaschutzprogramms Zuschüsse für Wärmepumpen gemäß den Landesrichtlinien ausgereicht (bis 2.000 €). Nach dem Aus des Landesprogramms sind kommunale Einzelzuschüsse dort aktuell ausgesetzt. Kiel fördert aber weiterhin andere Maßnahmen wie Solarthermie und PV durch eigene Programme.
  • Manche Stadtwerke (Energieversorger) gewähren kleinen Boni, z.B. für den Austausch von Ölheizungen oder für die Installation einer Wärmepumpe in Kombination mit einem Öko-Stromtarif. Es lohnt sich, beim jeweiligen Versorger nachzufragen. Beispielsweise haben die Stadtwerke Lübeck und Flensburg zeitweise Kampagnen für Heizungsumstellungen unterstützt.
  • Kreise und Umweltämter: In einigen Kreisen (z.B. Kreis Nordfriesland mit vielen erneuerbaren Energien) gibt es Beratungsangebote und Klimaschutz-Fonds, allerdings selten direkte Geldzuschüsse für einzelne Haushalte.

Nachdem das Landeszuschuss-Programm eingestellt ist, gibt es derzeit keine direkten Landeszuschüsse für private Wärmepumpenprojekte in Schleswig-Holstein. Hauseigentümer verlassen sich primär auf die Bundesförderung (KfW-Zuschuss). Ergänzend kann das Land über die IB.SH aber mit zinsgünstigen Darlehen helfen, größere Sanierungen zu finanzieren. Spezielle Programme existieren für besondere Fälle (Bürgerenergie-Projekte, Wärmenetze). Unser Rat: Prüfen Sie vor Ihrem Projekt dennoch die aktuelle Lage – gegebenenfalls legt das Land SH in Zukunft neue Förderungen auf oder einzelne Gemeinden springen ein. Eine Energieberatung (z.B. Verbraucherzentrale oder zertifizierte Energieberater vor Ort) kennt oft tagesaktuell, ob in Ihrer Region ein spezieller Topf verfügbar ist.

Förderungen in Hamburg: Stadt ergänzt Bundesmittel

Auch die Stadt Hamburg engagiert sich mit eigenen Fördergeldern, um Wärmepumpen attraktiver zu machen. In Hamburg gibt es ein städtisches Förderprogramm namens „Erneuerbare Wärme“, verwaltet durch die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB). Dieses Programm kann zusätzlich zur Bundesförderung in Anspruch genommen werden, um die Zuschussquote weiter zu erhöhen – insbesondere für diejenigen, die vom Bund nicht den vollen 70 % Höchstsatz erhalten.

Hamburger „Wärmepumpen-Modul“ – 20 % Zuschuss extra: Ab 1. Februar 2025 hat Hamburg die Förderung für Wärmepumpen neu aufgestellt. Die IFB gewährt nun pauschal 20 % Zuschuss auf die Investitionskosten einer neuen Wärmepumpe. Damit entfällt die frühere pauschale Förderung nach kW-Leistung (bislang gab es z.B. 125 € pro kW, mind. 5.000 €, max. 9.000 € pro Einfamilienhaus). Jetzt orientiert sich Hamburg am konkreten Rechnungsbetrag: ein Fünftel der Kosten trägt die Stadt. Zusammen mit der bundesweiten Basisförderung von 30 % ergibt sich so bereits 50 % Gesamtzuschuss. In einigen Fällen sind sogar 55 % möglich, nämlich wenn Ihre Wärmepumpe den bundesweiten Effizienzbonus (+5 %) erhält – Hamburgs Anteil käme obendrauf. Die maximale Förderung durch die IFB ist pro Wohngebäude gedeckelt (aktuell ~9.000 € je Wohneinheit, bis zu 100.000 € bei großen Mehrfamilienhäusern), was aber bei üblichen Einfamilienhaus-Kosten in den 20.000–30.000 € ohnehin den ~20 % entspricht.

Wichtig: Nicht alle Bundes- und Landesboni sind kumulierbar. Hamburgs 20 % Zuschuss ist insbesondere für Eigentümer interessant, die keine Bundes-Boni (Klimageschwindigkeit/Einkommen) bekommen können. Denn Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus des Bundes sind ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer gedacht. Ein Vermieter oder eine Firma, die eine Wärmepumpe in ihrer Immobilie einbaut, erhält vom Bund nur 30 % (ggf. 35 % mit Effizienzbonus) – hier springt Hamburg ein und erhöht auf 50 %. Selbstnutzende Hausbesitzer in Hamburg haben die Qual der Wahl: Entweder sie nutzen die Bundesboni (bis 70 % möglich, falls Einkommen niedrig etc.) oder – wenn sie diese nicht erfüllen – zumindest den städtischen Zuschuss auf 50 %. Allerdings schließt Hamburg die Doppelförderung aus: Wer bereits z.B. den 20 % Klimabonus vom Bund in Anspruch nimmt, kann das IFB-Wärmepumpen-Modul nicht zusätzlich beantragen. Das verhindert eine Überförderung über 50 % hinaus, außer beim Effizienzbonus. In der Praxis bedeutet dies: Hauseigentümer mit normalem Einkommen in Hamburg, die ihre alte Heizung tauschen, erhalten entweder 50 % vom Bund (30 % + 20 % Klimabonus) oder 50 % aus Bund+Land (30 % Bund + 20 % IFB). Beide Wege führen zum gleichen Ergebnis. Nur Haushalte mit geringem Einkommen (<=40.000 €) sollten unbedingt die Bundesförderung mit 60–70 % beantragen – diese übersteigt das Hamburger Programm deutlich.

Antragstellung in Hamburg: Die IFB-Förderung muss separat bei der Investitions- und Förderbank Hamburg beantragt werden. Das läuft digital über das IFB-eAntragsportal. Idealerweise stellt man zuerst den KfW-Antrag (Bund) und unmittelbar danach den IFB-Antrag, sobald man die Bestätigung hat, welche Bundesförderung kommt. Die IFB verlangt ähnliche Angaben (Objektadresse in Hamburg, Nachweis der förderfähigen Kosten, techn. Daten der Wärmepumpe). Oft hilft der Fachbetrieb oder ein Energieberater, den Antrag auszufüllen. Beachten Sie, dass auch hier der Antrag vor Maßnahmenbeginn gestellt werden muss. Hamburg erteilt einen Zuwendungsbescheid, den Sie dann im Projekt beachten müssen. Nach Umsetzung wird analog der Verwendungsnachweis geführt (Einreichung der Rechnungen). Praktischerweise sind viele Hamburger Installateure mit dem Verfahren vertraut. Zusätzlich bietet die Stadt eine kostenlose Beratung über die “Hamburger Energielotsen” an – diese Experten kann man kontaktieren, um sich über Kombinationen von Bundes- und Landesförderung schlau zu machen.

Weitere Hamburger Fördermöglichkeiten: Neben dem Wärmepumpen-Zuschuss bietet die IFB Hamburg auch zinsvergünstigte Darlehen an, zum Beispiel das IFB-Energiedarlehen für Einzelmaßnahmen (ähnlich dem IB.SH-Programm). Damit können Hamburger Hauseigentümer einen Kredit für Wärmepumpe, Dämmung & Co. mit sehr niedrigem Zins erhalten. Zudem fördert Hamburg auch ergänzende Dinge wie Heizungsoptimierungen oder Solarthermie über die IFB – teilweise sogar Kombinationsboni: z.B. wenn Sie Ihre Heizung optimieren lassen (Hydraulischer Abgleich, Heizkörpertausch), gibt es extra Zuschüsse. Wer also in Hamburg eine umfassende Modernisierung plant, sollte alle Register ziehen: Bundeszuschuss, IFB-Zuschuss und ggf. IFB-Kredit.

In Hamburg können Wärmepumpen-Investoren besonders profitieren. Stadt und Bund teilen sich hier die Förderung, sodass in vielen Fällen 50 % der Kosten übernommen werden – bei geringverdienenden Selbstnutzern sogar bis zu 70 % (durch den Bund alleine). Hamburgs Fördermodul schließt eine Lücke vor allem für Vermieter und Nichtwohngebäude, die vom Bund „nur“ 30–35 % bekommen würden. Wichtig ist, die richtige Strategie zu wählen: lassen Sie sich beraten, ob für Sie Bundes-Boni oder der IFB-Zuschuss vorteilhafter sind (bzw. zulässig). Mit dem kombinierbaren Fördermix erreichen Sie im Großraum Hamburg/Schleswig-Holstein deutlich niedrigere Investitionskosten für Ihre Wärmepumpe als anderswo.

Wärmepumpe Installation

Praxiswissen: Voraussetzungen für die Förderung (Bund & Land)

Bevor Sie in die Antragstellung gehen, sollten Sie prüfen, ob Ihr Vorhaben die grundlegenden Förder-Voraussetzungen erfüllt. Hier die wichtigsten Kriterien und Bedingungen im Überblick:

  • Bestandsgebäude: Alle erwähnten Förderprogramme (Bund, Hamburg, SH) setzen voraus, dass es sich um ein bestehendes Gebäude handelt. Für Neubauten gibt es andere Programme (z.B. KfW Neubauförderung, EH40-Nachhaltigkeit), aber Wärmepumpen in Neubauten erhalten keine Zuschüsse als Einzelmaßnahme. Konkret muss bei Wohngebäuden der Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegen, damit ein Heizungstausch als Sanierung gilt.
  • Heizungsersatz oder -optimierung: Die Bundesförderung gibt es für den Austausch einer alten Heizungsanlage durch die Wärmepumpe oder bei einer Heizungsmodernisierung. Reine Neuinstallationen ohne Altgerät (z.B. Einbau in einem Gebäude, das vorher keine Zentralheizung hatte) sind ebenfalls förderfähig, aber in Bestandsbauten selten. Wichtig ist: Fossile Heizungen dürfen nicht parallel weiterbetrieben werden. Eine Wärmepumpe als Zusatz (Hybridheizung) ist nur förderfähig, wenn sie mit erneuerbarer Energie kombiniert wird (z.B. Wärmepumpe + Solarthermie, aber nicht Wärmepumpe + Gas).
  • Technische Mindestanforderungen: Die einzubauende Wärmepumpe muss bestimmte Effizienzkennzahlen erreichen. In der Regel sollten Sie ein Modell wählen, das auf der BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen steht bzw. die Ökodesign-Richtlinie erfüllt. Anforderungen betreffen z.B. die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETA_s), die je nach Wärmepumpentyp einen bestimmten Wert überschreiten muss. Ihr Fachinstallateur kennt die Vorgaben und wird ein passendes Gerät vorschlagen.
  • Fachgerechte Installation & Einstellung: Eine Voraussetzung für die Förderung ist die Optimierung des gesamten Heizungssystems. Das bedeutet, hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage ist Pflicht. Ebenso müssen ggf. alte Heizungspumpen gegen hocheffiziente umgerüstet werden. Diese Arbeiten sollten im Angebot enthalten sein. Am Ende bestätigt der Fachbetrieb, dass alle Optimierungen erledigt wurden – dies fließt in den Verwendungsnachweis ein.
  • Energie-Effizienz-Experte / Fachunternehmer: Für den KfW-Antrag ist es nötig, dass entweder ein anerkannter Energieberater oder ein zertifizierter Fachbetrieb die Maßnahme begleitet (siehe BzA oben). Man kann also nicht als Laie selbst eine Wärmepumpe einbauen und Förderung kassieren – die Einbindung eines Profis ist vorgeschrieben. Dies ist letztlich in Ihrem eigenen Interesse: Es stellt sicher, dass die Anlage korrekt dimensioniert und eingestellt wird, damit sie effizient arbeitet und die Fördergelder ihren Zweck erfüllen (Energieeinsparung!).
  • Energieberatung (für Boni): Zwar ist ein ausführlicher Energieberatungsbericht keine Pflicht mehr für die Grundförderung, aber: Wenn Sie die Einkommens- oder Klimaboni beantragen (KfW-Zuschuss für eigene Wohnnutzung), müssen Sie angeben, ob Sie selbst im Haus wohnen etc. und entsprechende Nachweise einreichen. Eine Beratung kann helfen, hier alles richtig anzugeben. Früher gab es einen iSFP-Bonus (5 %) für einen individuellen Sanierungsfahrplan – dieser wurde im Heizungsbereich durch den Effizienzbonus (Technikbonus) ersetzt. Dennoch ist ein iSFP weiterhin sinnvoll, wenn Sie darüber hinausgehende Sanierungen planen; er wird z.B. bei Dämmmaßnahmen bonifiziert. Für die Wärmepumpe an sich zählt primär die Technik.
  • Kombination mit anderen Förderungen: Die Kumulierung verschiedener Fördermittel ist teilweise möglich, teilweise ausgeschlossen. Faustregel: Bundeszuschuss + Landeszuschuss sind erlaubt, solange eine gewisse Gesamtquote nicht überschritten wird (z.B. in SH waren 60 % das Limit im alten Programm). Bundeszuschuss + Kommunaler Zuschuss (Hamburg) ist auch möglich – hier gelten die genannten Ausschlusskriterien für Doppelboni. Nicht kombinierbar ist hingegen die klassische steuerliche Förderung (§35c EStG) mit den hier beschriebenen Zuschüssen: Sie können entweder einen Investitionszuschuss erhalten oder stattdessen 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuerschuld abziehen. Beides gleichzeitig geht nicht. In fast allen Fällen ist der direkte Zuschuss finanziell attraktiver, außer Sie haben ausgereizte Förderhöchstgrenzen erreicht. Lassen Sie sich im Zweifel vom Steuerberater oder Energieberater ausrechnen, was sinnvoller ist.
  • Fristen und Zeitfenster: Einige Förderungen haben spezifische Fristen. In Schleswig-Holstein gab es z.B. quartalsweise Antragsfenster (im Landesprogramm). Bei der KfW besteht derzeit keine fixe Frist, aber die Mittel sind an den Bundeshaushalt gebunden – sollte der Topf erschöpft sein, kann es einen Antragsstopp geben. 2025 läuft die Heizungsförderung jedoch „ohne Einschränkungen“ weiter, so die offiziellen Stellen. In Hamburg sind die Budgets ebenfalls jährlich limitiert, sodass es ratsam ist, möglichst früh im Jahr oder Quartal den Antrag zu stellen, bevor ein Programm eventuell ausgeschöpft ist. Außerdem: Nach Bewilligung sind Umsetzungsfristen zu beachten (meist 12 Monate, mit Verlängerungsoption auf Antrag). Planen Sie Ihr Projekt also realistisch und beginnen Sie die Beantragung nicht erst, wenn die Heizung schon im Winter versagt hat.

Schritt für Schritt: Antragstellung in der Praxis

Die Beantragung der Fördermittel kann komplex wirken, aber wenn man systematisch vorgeht (oder einen Fachmann damit beauftragt), ist sie gut zu bewältigen. Hier nochmal vereinfachte Schritte für einen typischen Eigenheimbesitzer in Schleswig-Holstein/Hamburg, der seine Ölheizung gegen eine Wärmepumpe tauschen will:

  1. Informieren und beraten lassen: Nutzen Sie die zahlreichen Informationsangebote (z.B. Energielotsen Hamburg, Verbraucherzentrale SH, Fachbetriebe wie STEUER bieten Erstberatung). Klären Sie, welche Programme für Sie in Frage kommen (Bund sicher, Land/Kommune abhängig vom Standort).
  2. Angebote einholen: Lassen Sie sich von einem Heizungsbauer ein Angebot für die Wärmepumpe machen, inkl. aller Nebenarbeiten. Fragen Sie gleich, ob der Betrieb Erfahrung mit Förderanträgen hat – oft übernehmen Fachbetriebe einen Großteil der Formalitäten für Sie.
  3. Energie-Experten einschalten: Falls notwendig, beauftragen Sie einen Energieberater für die BzA. Mitunter stellt der Heizungsbauer diese Bestätigung selbst aus. Wichtig ist: Alle technischen Anforderungen müssen auf dem Papier erfüllt sein, sonst lehnt die KfW später ab. Also keine Angst vor ein wenig Bürokratie – sie zahlt sich in tausenden Euro Förderung aus.
  4. Anträge vorbereiten: Erstellen Sie einen Zeitplan. Zuerst KfW-Zuschuss 458 beantragen (online). Parallel oder danach, wenn relevant, IFB-Antrag Hamburg stellen oder IB.SH Darlehen beantragen. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Felder vollständig auszufüllen. Häufige Anlagen: Personalausweis oder Grundbuchauszug (für Eigentümernachweis), Einkommensnachweis (bei <40k Bonus), BzA, Angebot/Vertrag mit Fördervorbehalt.
  5. Warten auf Zusagen: Die Bearbeitungszeit variiert. Rechnen Sie mit einigen Wochen. Starten Sie in dieser Zeit noch keine irreversiblen Arbeiten (Abriss der alten Heizung o.ä.). Allenfalls Vorbereitung wie Heizlastberechnung, Planungsgespräch etc.
  6. Auftrag und Umsetzung: Liegt die Förderzusage vor, geben Sie grünes Licht an den Installateur. Die Montage der Wärmepumpe kann je nach Auslastung der Firmen weitere Wochen/Monate dauern – planen Sie das mit ein. Nach Installation: Lassen Sie sich alle Belege geben (Rechnung detailliert, Abnahmeprotokoll).
  7. Nachweis führen: Reichen Sie über die entsprechenden Portale alle Abschlussdokumente ein. Bei der KfW heißt das „Verwendungsnachweis“, bei Landesförderungen ähnlich „Auszahlungsantrag mit Nachweisen“. Ihr Förderbetrag wird dann auf Ihr Konto überwiesen bzw. beim Darlehen verrechnet.

Gerade beim erstmaligen Durchlaufen kann dieser Ablauf komplex sein. Hier zahlt es sich aus, wenn man kompetente Partner hat – seien es Energieberater oder durchführende Fachbetriebe, die einen Lotsen durch den Prozess stellen. Viele Handwerksbetriebe bieten Fördermittel-Service an, um Kunden diese Aufgabe abzunehmen.

Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden

Die Fördermittel sind großzügig – doch man kann sie leicht verspielen, wenn man bestimmte Regeln missachtet. Aus der Praxis kommen immer wieder Fehlerquellen vor, die zu Ablehnung oder Kürzung der Förderung führen. Damit Ihnen das nicht passiert, hier eine Liste häufiger Fehler und Tipps zu deren Vermeidung:

  • Vorzeitiger Maßnahmenbeginn – Wie erwähnt, ist dies der Klassiker. Wer etwa schon den Kaufvertrag für die Wärmepumpe ohne Fördervorbehalt unterschreibt oder gar selbst montiert, bevor der Antrag gestellt ist, riskiert den Zuschuss. Tipp: Halten Sie strikt die Reihenfolge ein. Im Zweifel warten Sie lieber mit der Umsetzung oder nutzen den erwähnten Vertragsvorbehalt-Trick, um rechtlich safe zu sein.
  • Unvollständige Antragsunterlagen – Ein häufiger Grund für Verzögerungen oder Ablehnungen sind fehlende Dokumente oder falsch ausgefüllte Formulare. Z.B. wird der Einkommensbonus beantragt, aber der Steuerbescheid nicht nachgereicht. Oder das Feld zur alten Heizung ist unklar ausgefüllt, sodass der Klimabonus nicht gewährt wird. Tipp: Nutzen Sie Checklisten (KfW stellt diese zur Verfügung) oder lassen Sie den Antrag von jemandem gegenlesen. Laden Sie alle geforderten Anhänge hoch.
  • Falsche technische Auslegung – Die beste Förderung nützt nichts, wenn die Wärmepumpe später nicht richtig funktioniert. Ein Fehler wäre z.B., eine Wärmepumpe ohne ausreichende Heizlastberechnung zu wählen, die dann in der Praxis das Haus nicht warm bekommt. Oder der hydraulische Abgleich wird „vergessen“ – die KfW könnte dann die Auszahlung verweigern, wenn der Nachweis fehlt. Tipp: Arbeiten Sie nur mit erfahrenen, zertifizierten Fachbetrieben. Diese kümmern sich um die richtige Auslegung (Größe der WP, Pufferspeicher ja/nein, etc.) und führen die notwendigen Arbeiten (Abgleich, Dämmung von Rohrleitungen) ordnungsgemäß durch. Dokumentieren Sie alles per Protokoll.
  • Übersehen lokaler Förderungen – Manchmal lassen Antragsteller Geld liegen, weil sie keine Kenntnis von einem kommunalen Programm hatten. Beispiel: Jemand in Hamburg beantragt nur die 30 % Bund, ohne zu wissen, dass er von der IFB noch 20 % hätte bekommen können – nachträglich geht das dann nicht mehr. Tipp: Machen Sie vor Projektstart eine umfangreiche Recherche oder nutzen Sie Beratungsstellen. In SH und HH gibt es Energielotsen, die genau prüfen, welche Töpfe offen sind. Fragen Sie auch Ihren Heizungsbauer – gute Betriebe haben die aktuellen Fördermöglichkeiten parat.
  • Fristen versäumen – Ein Antrag wurde zwar bewilligt, aber dann wird die Umsetzung verschleppt und die Frist läuft aus. Oder man vergisst, innerhalb einer bestimmten Zeit den Nachweis einzureichen – auch das kann zum Verfall des Anspruchs führen. Tipp: Sobald Sie die Zusage haben, notieren Sie sich das Ablaufdatum der Förderung. Kommunizieren Sie es Ihrem Installateur, damit dieser die Terminierung entsprechend priorisieren kann. Sollten unvorhergesehen Verzögerungen auftreten (z.B. Lieferprobleme bei der Wärmepumpe), stellen Sie rechtzeitig einen Fristverlängerungsantrag bei der Förderstelle. Oft ist eine Verlängerung um einige Monate problemlos möglich, wenn begründet. Aber tun Sie das vor Fristablauf.
  • Doppelförderung / Steuer vs. Zuschuss – Manche Eigentümer beantragen versehentlich sowohl einen Zuschuss als auch nehmen die steuerliche Förderung in Anspruch, weil vielleicht der Steuerberater nicht informiert war. Das fällt spätestens beim Finanzamt auf und es gibt Ärger (Rückzahlung, ggf. Strafen). Tipp: Entscheiden Sie sich im Voraus für eine Förderart und ziehen Sie die andere Option konsequent nicht. Informieren Sie Ihren Steuerberater, falls Sie Zuschüsse erhalten haben – diese muss man nämlich in der Steuererklärung angeben (sie mindern die abzugsfähigen Kosten entsprechend).

Wenn Sie all diese Punkte beachten, steht einer erfolgreichen Förderung nichts im Weg. Zusammengefasst: Sorgfalt vor Schnelligkeit – lieber den Antrag gründlich vorbereiten als Hals über Kopf loslegen. Die Förderungssummen sind so attraktiv, dass sich eine umsichtige Planung immer lohnt!

Was bedeuten die Förderungen in Euro? – Beispielrechnungen

Standard-Eigenheim, nur Grundförderung
Familie Möller aus Flensburg hat ein Einfamilienhaus (Baujahr 1990) und möchte die alte Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzen. Die Gesamtkosten inklusive Installation, neuem Warmwasserspeicher und Umbau betragen 20.000 €. Die alte Heizung ist zwar 30 Jahre alt, aber bereits defekt (wurde also notdürftig stillgelegt). Da sie zum Zeitpunkt des Antrags nicht mehr „funktionsfähig“ ist, entfällt der Klimabonus leider. Auch das Einkommen der Familie liegt über 40.000 €, also kein Einkommensbonus. Ergebnis: Familie Möller erhält nur die 30 % Basisförderung vom Bund. Das sind 6.000 € Zuschuss. Die Wärmepumpe kostet sie damit noch 14.000 € Eigenanteil. Zusätzlich kann Familie Möller, da keine weiteren Boni genutzt wurden, alternativ noch prüfen, ob ihre Gemeinde einen kleinen Zuschuss bietet – in ihrem Fall leider nein. Immerhin: 6.000 € geschenkt vom Staat und künftig geringere Heizkosten.

Klimabonus für schnellen Tausch
Familie Schmidt in Husum hat noch eine funktionierende Ölheizung von 2005, möchte aber proaktiv auf Wärmepumpe umstellen. Kosten des Projekts (Luft/Wasser-WP, Öltankentsorgung etc.): 22.000 €. Die Schmidts haben ein zu versteuerndes Einkommen von etwa 60.000 € – also kein Einkommensbonus. Aber da die Ölheizung zum Antragstermin noch lief und fachgerecht ausgebaut wird, erhalten sie den 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus oben drauf. Somit stehen ihnen 30 % + 20 % = 50 % Förderung vom Bund zu. Bei 22.000 € Kosten sind das 11.000 € Zuschuss. Übrig bleiben 11.000 € Eigenanteil. Das Land SH hat aktuell keine zusätzlichen Zuschüsse – allerdings nutzt Familie Schmidt noch ein Angebot ihrer Hausbank in Kooperation mit IB.SH: Sie nehmen ein zinsverbilligtes Darlehen über 10.000 € für 10 Jahre auf, um ihren Eigenanteil bequem zu finanzieren. So hält sich die monatliche Belastung gering, und die Fördermittel decken die Hälfte der Investition.

Maximum für Geringverdiener
Eine alleinstehende Pensionärin in Kiel (Frau Lorenzen) besitzt ein kleines Reihenhaus, beheizt noch mit alter Gastherme. Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt bei 25.000 € – sie erfüllt also die Einkommensgrenze. Da die Gastherme noch läuft und bereits 25 Jahre alt ist, gibt es auch den Klimabonus. Frau Lorenzen entscheidet sich mit Hilfe ihrer Familie für eine Erdwärmepumpe mit Flachkollektor im Garten, da ihr Haus gut gedämmt ist und das Grundstück ausreichend Fläche hat. Die Investitionskosten sind höher: 30.000 € (inklusive Erdarbeiten). Nun greift die volle Förderpalette: 30 % Grundförderung + 20 % Klima + 30 % Einkommen + 5 % Effizienzbonus (für die Erdsonde). Theoretisch wären das 85 %, aber gedeckelt auf 70 %. Somit erhält Frau Lorenzen den Höchstsatz: 21.000 € Zuschuss vom Bund (70 % von 30.000 €). Übrig bleiben nur 9.000 €, die sie selbst finanzieren muss. Diesen Betrag kann sie ggf. noch über die steuerliche Förderung verteilen – allerdings hat sie schon Zuschüsse kassiert, also keine weitere Steueranrechnung möglich. Stattdessen entscheidet sie sich dafür, noch den Landeszuschuss von SH zu beantragen – doch hier die Ernüchterung: Das Programm wurde eingestellt, es gibt keine Extra-2000 € mehr. Aber 21.000 € vom Bund sind auch so ein Riesenerfolg. Ihr Heizungsbauer übernimmt die Antragstellung, sodass alles reibungslos klappt.

Vermieter in Hamburg mit IFB-Förderung
Ein gewerblicher Immobilienbesitzer besitzt in Hamburg-Eimsbüttel ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten, bisher beheizt mit einer zentralen Gasheizung (Baujahr 2000). Er möchte auf eine größere Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Puffer umstellen, um die Wohnungen künftig klimafreundlich zu beheizen. Kosten des Projekts (inkl. Verrohrung, Anlagenumbau): 60.000 €. Als Unternehmen/Vermieter bekommt er vom Bund nur die Grundförderung 30 %, da Klimabonus und Einkommensbonus nur für selbstgenutztes Wohneigentum gedacht sind. Er erfüllt aber den Effizienzbonus, weil eine hoch effiziente Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel gewählt wurde: also 35 % Bundeszuschuss (30 + 5). Das entspricht bei 60.000 € Kosten 21.000 € vom Bund (Förderfähige Kosten hier 30.000 € + 5×15.000 € für die weiteren Wohneinheiten = 105.000 € Deckel, also die vollen 60.000 € werden berücksichtigt). Zusätzlich stellt er einen Antrag bei der IFB Hamburg: Diese gibt 20 % der Investitionskosten als Zuschuss. 20 % von 60.000 € = 12.000 €. Allerdings hat die IFB pro Wohnheit einen Maximalbetrag von 9.000 € – in diesem Fall wären es maximal 6×9.000 = 54.000 €, was hier nicht limitierend ist, also die 12.000 € werden gewährt. Summa summarum erhält der Vermieter 33.000 € Förderung (21k Bund + 12k HH), was 55 % der Gesamtkosten entspricht. Sein Eigenanteil reduziert sich auf 27.000 €. Zusätzlich kann er die restlichen Investitionskosten steuerlich als Abschreibung und ggf. über §7b EStG Sonderabschreibung geltend machen, was die Sache weiter attraktiv macht (das aber nur am Rande). Ohne die Hamburger Förderung hätte er nur 21.000 € bekommen – so sind es 12.000 € mehr. Für ihn hat sich die Kombination absolut gelohnt.

Diese Beispiele zeigen: Je nach Ausgangslage variieren die Förderbeträge enorm. Ein durchschnittlicher Hausbesitzer in Schleswig-Holstein/Hamburg kann aber grob damit rechnen: Mindestens 30 % der Wärmepumpenkosten werden erstattet. Mit üblichen Boni (wenn man alte Heizung ersetzt) sind 50 % Förderung durchaus realistisch – in Hamburg praktisch garantiert durch Bund+Land. In Sonderfällen (geringes Einkommen, teure Erd-Wärmepumpe) sind zwei Drittel bis drei Viertel der Kosten abgedeckt. In Zahlen ausgedrückt: Eine Wärmepumpenanlage für 25.000 € kann Sie effektiv nur ~12.000 € kosten – die andere Hälfte zahlt der Staat. Das nimmt vielen die finanzielle Angst vor dem Technologiewechsel. Natürlich sollte immer die eigene Situation durchgerechnet werden (ggf. mit Hilfe eines Beraters), aber die Förderung 2025 ist so attraktiv wie nie.

Wie STEUER Sie bei der Förderung unterstützen kann

Die Beantragung von Fördermitteln und die technische Umsetzung mag kompliziert erscheinen – doch hier kommt ein kompetenter Fachbetrieb ins Spiel. STEUER bietet Ihnen nicht nur erstklassige Handwerksleistung beim Einbau der Wärmepumpe, sondern begleitet Sie auch umfassend durch den Förderdschungel. Was bedeutet das konkret?

  • Individuelle Förderberatung: Bereits in der Planungsphase prüft STEUER gemeinsam mit Ihnen, welche Förderprogramme Sie nutzen können. Dank regionaler Erfahrung kennen wir die Besonderheiten in Schleswig-Holstein und Hamburg. Ob Bundeszuschuss, IFB-Förderung in Hamburg oder IB.SH-Kredit – wir zeigen Ihnen, was passt. Sie erhalten eine klare Empfehlung, wie Sie die maximale Förderung herausholen.
  • Erfüllung aller Voraussetzungen: Als erfahrener Heizungsfachbetrieb stellt STEUER sicher, dass alle technischen Förderbedingungen bei der Installation eingehalten werden. Wir führen den hydraulischen Abgleich ordnungsgemäß durch, verbauen nur förderfähige Wärmepumpen renommierter Hersteller und kümmern uns um die umweltgerechte Entsorgung Ihrer Altanlage – inkl. Bescheinigung. Auch die BzA (Bestätigung zum Antrag) und später die Durchführungsbestätigung können wir Ihnen ausstellen bzw. organisieren, da wir die erforderlichen Qualifikationen besitzen. Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass formale Fehler passieren.
  • Koordination und Timing: Wir bei STEUER wissen, wie wichtig die Timing-Frage bei Förderungen ist. Daher koordinieren wir Projekttermine in Absprache mit den Bewilligungen. Unsere Projektleiter behalten den Überblick über Deadlines, damit Sie die Zuschüsse garantiert erhalten.
  • Förderabrechnung und Nachweis: Ist die Wärmepumpe installiert, lassen wir Sie nicht allein. Wir helfen Ihnen, die Verwendungsnachweise korrekt zusammenzustellen. Unsere Buchhaltung liefert Ihnen auf Wunsch eine übersichtliche Dokumentation aller Rechnungen und Zahlungen, die für die Förderstelle benötigt werden. Wir prüfen gemeinsam den finalen Auszahlungsantrag, bevor er rausgeht. Kurzum: Wir begleiten Sie bis der letzte Euro Fördergeld auf Ihrem Konto ist.
  • Mehrwert durch Erfahrung: STEUER hat bereits zahlreiche Kunden in Norddeutschland erfolgreich bei Förderprojekten unterstützt – seien es gewerbliche Betreiber großer Wärmepumpenanlagen oder private Bauherrren.

Ein Fachbetrieb wie STEUER bietet Ihnen einen Rundum-sorglos-Service für Ihre Wärmepumpe. Von der Beratung über die Installation bis zur Förderberatung – alles aus einer Hand. Wir sorgen dafür, dass keine Förderung liegen bleibt und Sie schnellstmöglich von den Zuschüssen profitieren. Gleichzeitig garantieren wir eine handwerklich einwandfreie Montage Ihrer neuen Wärmepumpe, sodass Sie viele Jahre zuverlässig und effizient heizen können.

Wärmepumpe-Förderung in Schleswig-Holstein und Hamburg – jetzt profitieren

Die Wärmepumpe-Förderung in Schleswig-Holstein (und Hamburg) ist 2025 so attraktiv wie noch nie. Hausbesitzer, Sanierer und sogar Unternehmen in der Region können einen Großteil der Investitionskosten zurückerstattet bekommen. Entscheidend ist, die richtigen Programme zu kennen und die Förderanträge korrekt zu stellen. Der Bund fördert großzügig mit bis zu 70 % Zuschuss – insbesondere, wenn alte Öl- oder Gasheizungen ersetzt werden. In Hamburg stockt die Stadt auf, sodass man oft 50 % der Kosten durch Kombination aus Bundes- und Landesmitteln abdecken kann. Schleswig-Holstein selbst bietet zinsgünstige Darlehen und unterstützt besondere Projekte, nachdem direkte Zuschüsse vorerst pausiert sind.

Für Sie als Eigentümer bedeutet das konkret: Die Finanzierung einer modernen Wärmepumpe ist dank der Fördermittel machbar und sinnvoll. Investitionen rechnen sich schneller, die Heizkosten sinken, der Immobilienwert steigt – und das alles mit Unterstützung von Bund und Land. Wichtig ist, frühzeitig zu planen, alle Voraussetzungen (Bestandsgebäude, fachgerechter Einbau etc.) sicherzustellen und keine Formfehler zu begehen. Dann kann eigentlich nichts schiefgehen. Nutzen Sie die vorhandenen Beratungsangebote und die Hilfe erfahrener Fachbetriebe wie STEUER, um den Förderdschungel zu durchdringen. So sparen Sie Zeit, Nerven und vor allem Geld.

In Schleswig-Holstein und Hamburg stehen alle Ampeln auf Grün für den Umstieg auf effiziente Wärmepumpen – greifen Sie jetzt zu, solange die Förderung so umfangreich ist. Jede Kilowattstunde erneuerbare Wärme entlastet Ihren Geldbeutel und unsere Umwelt. Mit dem Wissen aus diesem Artikel sind Sie bestens gerüstet, die Wärmepumpen-Förderung in Schleswig-Holstein optimal auszuschöpfen. STEUERsteht bereit, Sie tatkräftig dabei zu unterstützen.

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